hmmmm... (Hobby? Barfuß! 2)
...was das nicht verboten angeht, scheint die Rechtslage ja etwas uneindetig zu sein, wenn man daran denkt, wie der "Nacktjogger von Freiburg" verfolgt wurde. Von wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses und so.
...was das nicht verboten angeht, scheint die Rechtslage ja etwas uneindetig zu sein, wenn man daran denkt, wie der "Nacktjogger von Freiburg" verfolgt wurde. Von wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses und so.
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