hmmmm... (Hobby? Barfuß! 2)

Michael aus Zofingen @, Stammposter, Wednesday, 05.10.2005, 10:08 (vor 6930 Tagen) @ John Lupus

Hallo John,

grundsätzlich ist mir aufgefallen, daß es in Deutschland an einsamen Kieskuhlen sich mehr Leute ohne jegliche Textilien sich beim Baden aufhalten als in der Schweiz. Ob Schweizer weniger das Verlangen danach haben, ob sie es aus Angst vor der Obrigkeit nicht tun oder ob die Obrigkeit in der Schweiz schneller durchgreift als in Deutschland, sei mal dahingestellt.

Akzeptanz und Gesetz sind zwei Paar Schuhe: Sicher akzeptiert die Mehrheit der Bevölkerung leicht überhöhte Geschwindigkeit im Straßenverkehr oder das langsame Passieren einer roten Ampel, wenn absolut kein Verkehr herrscht, aber man verstößt gegen Verkehrsregeln und kann deshalb dafür belangt werden.

"Was greifen KANN, ist allenfalls eine Ordnungswidrigkeit. Und auch nur die ist dem "Freiburger" angelastet worden. Aber der ist ja auch z.B. nackt auf einen Weihnachtsmarkt gegangen.
Solange wir uns in "freier" Natur bewegen, ist das okay."

"Barfuß vom Scheitel bis zur Sohle" mag auch von etlichen Leuten akzeptiert werden, aber solange das Gesetz nicht geändert wird, ist es nach wie vor leider eine Ordnungswidrigkeit.

Barfußlaufen alleine oder das Tragen von kurzen Hosen dagegen ist weder in Deutschland, noch in der Schweiz eine Ordnungswidrigkeit, auch wenn es von der Mehrheit der Leute nicht akzeptiert sein sollte. Aus diesem Grunde kann man Leuten, die ohne Schuhe oder in kurzen Hosen den Weihnachtsmarkt besuchen, nicht mit einer Buße belegen, wohl aber solche, die ihre Barfüßigkeit über den gesamten Körper ausbreiten, leider! Falls es mal zu einer Gesetzesänderung kommen sollte, dann wäre mir natürlich lieber, wenn man Naturalisten in Zukunft weniger hart anfassen würde als daß man mit Barfüßern bzw. kurz behosten Leuten noch härter umgehen würde.

"Erregung öffentlichen Ärgernisses ist ein Straftatbestand und betrifft NUR sexuelle Handlungen in der Öffentlichkeit. Und weder der noch wir poppen z.B. auf einem Marktplatz grins."

Das ist wahr. Andererseits ist gerade hier der Willkür Tür und Tor geöffnet. Obiger Tatbestand kann grundsätzlich auch erfüllt sein, wenn man lange Hosen, Wintermantel, Mütze und Schuhe trägt, während man in aller Öffentlichkeit eine Bratwurst verzehrt. Allein die Art, WIE man die Wurst anfaßt, kann entscheiden, ob es sich um eine sexuelle Tat handelt oder nicht. Man muß nur beim "RICHTIGEN" Psychologen das entsprechende Gutachten anfordern. Für manch einen prüden Menschen ist bereits das barfußlaufen an sich eine Erregung öffentlichen Ärgernisses, für andere erst unterhalb einer gewissen Temperatur, für andere ist das abhängig von Alter und Schönheit.

Vermutlich würde manch ein prüder, aber einflußreicher Mensch, der einen Barfüßer wegen "Erregung öffentlichen Ärgernisses" vor Gericht bringt, sogar Recht bekommen, weil er sich einen teureren Anwalt leisten kann . Diesem wird es auf irgendeine Weise gelingen, dem Gericht "nachzuweisen", daß der Barfüßer NUR in der Absicht barfuß läuft, andere zu ärgern.

Auch Polizisten haben es einfach. Sie wissen in der Regel genau, daß barfuß nicht verboten ist. Sie brauchen aber nur etwas unhöflich sein, in der Hoffnung, der Barfüßer könnte dann irgendetwas machen, was tatsächlich eine Ordnungswidrigkeit oder gar Straftat darstellt. Eine mögliche Reaktion des Barfüßers könnte sein, daß er den Polizisten als "Bullen" oder "Pseudo-Himmler" beschimpft oder die heutigen Polizeimethoden mit den Methoden der SS vergleicht, dann die Beamte gleich etwas gegen den Barfüßer in der Hand wegen "Beleidigung". Oder wenn die Beamten einen befehlen, Schuhe anzuziehen und man tut das nicht, dann ist das "Widerstand gegen die Staatsgewalt".

Als einfacher barfüßiger Bürger ist man auch in einem sogenannten demokratischen Rechtsstaat leider viel zu stark der Willkür von Uniformträgern und Psychologen ausgesetzt.

Schöne Grüße
Michael aus Zofingen


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