O nein (Hobby? Barfuß! 2)

John Lupus, Stammposter, Wednesday, 05.10.2005, 12:20 (vor 6930 Tagen) @ Michael aus Zofingen

Hallo John,
grundsätzlich ist mir aufgefallen, daß es in Deutschland an einsamen Kieskuhlen sich mehr Leute ohne jegliche Textilien sich beim Baden aufhalten als in der Schweiz. Ob Schweizer weniger das Verlangen danach haben, ob sie es aus Angst vor der Obrigkeit nicht tun oder ob die Obrigkeit in der Schweiz schneller durchgreift als in Deutschland, sei mal dahingestellt.

Zitat:
Barfuß vom Scheitel bis zur Sohle" mag auch von etlichen Leuten akzeptiert werden, aber solange das Gesetz nicht geändert wird, ist es nach wie vor leider eine Ordnungswidrigkeit.

Ist es nicht.
Ist es überhaupt nicht.
Wenn wir durch nicht oder wenig "bevölkerte" Gegenden streifen, ist es KEINE Ordnungswidrigkeit. Ist durch Gericht "abgesegnet". Einzelne Passanten etc. haben unsere nacktheit hinzunehmen.

"Erregung öffentlichen Ärgernisses ist ein Straftatbestand und betrifft NUR sexuelle Handlungen in der Öffentlichkeit..."
Das ist wahr. Andererseits ist gerade hier der Willkür Tür und Tor geöffnet. Obiger Tatbestand kann grundsätzlich auch erfüllt sein, wenn man lange Hosen, Wintermantel, Mütze und Schuhe trägt, während man in aller Öffentlichkeit eine Bratwurst verzehrt. Allein die Art, WIE man die Wurst anfaßt, kann entscheiden, ob es sich um eine sexuelle Tat handelt oder nicht.

Verzeih, bei aller Wertschätzung, aber das ist blanker Unsinn.
Dieses Thema ist hinlänglich behandelt. Es geht beim §183a ("Erregung öffentlichen Ärgernisses") ganz eindeutig NUR um ebenso eindeutig (!) sexuelle Handlungen. Dazu zählt nicht mal, daß sich ein mann öffentlich am Schwanz rumfingert. das wäre "noch" Exhibitionismus. Also bitte keine Ammenmärchen verbreiten.

Diesem wird es auf irgendeine Weise gelingen, dem Gericht "nachzuweisen", daß der Barfüßer NUR in der Absicht barfuß läuft, andere zu ärgern.

Wohl kaum. und selbst wenn? Es geht bei dem §183a eben entgegen jeglicher Stammtischweisheiten NICHT darum, ob ich jemand ärgere. Das kann ich auch tun, indem ich laut pfeife oder bei Tisch schmatze. Ist das strafbar?
Leider heißt der Paragraph so dusselig, daß jeder meint, alles, was geeignet ist, andere Menschen zu ärgern, falle darunter.

Auch Polizisten haben es einfach. Sie wissen in der Regel genau, daß barfuß nicht verboten ist. Sie brauchen aber nur etwas unhöflich sein, in der Hoffnung, der Barfüßer könnte dann irgendetwas machen, was tatsächlich eine Ordnungswidrigkeit oder gar Straftat darstellt. Eine mögliche Reaktion des Barfüßers könnte sein, daß er den Polizisten als "Bullen" oder "Pseudo-Himmler" beschimpft oder die heutigen Polizeimethoden mit den Methoden der SS vergleicht, dann die Beamte gleich etwas gegen den Barfüßer in der Hand wegen "Beleidigung". Oder wenn die Beamten einen befehlen, Schuhe anzuziehen und man tut das nicht, dann ist das "Widerstand gegen die Staatsgewalt".

Na na - jetzt konstruierst du aber etwas zusammen, was nicht zusammengehört.
Wenn ich einem Polizisten gegenüber beleidigend werde, dann bin ich dafür selbst verantwortlich - ob ich mich nun über ihn ärgere oder nicht.
Dann hat der Betroffene etwas gegen MICH in der Hand und nicht gegen "Barfüßer".
Daß Polizisten (in Grenzen) weisungsbefugt sind, ist oft genug ärgerlich, hat aber doch einen guten Hintergrund:
Stell dir vor, sie brauchten erst immer eine richterliche Anordnung, um in Gefahrensituationen oder zur Wiederherstellung der Ordnung (z.B. bei Schlägereien) jemand zum Gehen (oder auch zum Bleiben) zu veranlassen. Undenkbar.
Eine Weisung ist ja auch bereits, daß sie ein Auto anhalten, um eine alte Dame über die Straße zu lassen.
Mir ist aber nicht bekannt, daß jemals ein Polizist einen Passanten aufgefordert hätte, sich Schuhe anzuziehen.
(Ja, Michael, ich habe deine Geschichte nachverfolgt. Und da ging es eben auch um etwas mehr als nur den Umstand, daß du barfuß warst).

Polizisten haben mich mal gebeten (!!!), nicht nackt auf dem Grundstück einer Freundin im Kirschbaum rumzukraxeln, um nicht die Nachbarn unnötig zu provozieren. Und haben ausdrücklich gesagt, daß sie nicht einschreiten könnten.

Wir leben zum Glück in Ländern, wo es doch ein klein wenig mehr Freiheiten gibt als wir annehmen.
Es ist nur so, daß sich die wenigsten trauen.

Grüße

John


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion