Sehr interessant! (Hobby? Barfuß! 2)
Ist es nicht.
Ist es überhaupt nicht.
Wenn wir durch nicht oder wenig "bevölkerte" Gegenden streifen, ist es KEINE Ordnungswidrigkeit. Ist durch Gericht "abgesegnet". Einzelne Passanten etc. haben unsere nacktheit hinzunehmen.
John,
erstmal schönen Dank für die Information, die für mich neu und erfreulich ist.
Aber um ganz sicher zu sein: Könntest Du Deine Quellen offenbaren?
Mich würde interessieren, wo unsere Gerichtsbarkeit die Grenze zwischen "wenig bevölkert" und "viel bevölkert" zieht.
Gruß
M.