Einspruch Euer Ehren... (Hobby? Barfuß! 2)

Olav, Wednesday, 05.10.2005, 12:36 (vor 6930 Tagen) @ Michael aus Zofingen

Hallo zusammen,

jetzt muss ich mich doch einmal einmischen...

..."Barfuß vom Scheitel bis zur Sohle" mag auch von etlichen Leuten akzeptiert werden, aber solange das Gesetz nicht geändert wird, ist es nach wie vor leider eine Ordnungswidrigkeit...<<<

Auch wenn es hier und auch anderswo 1000mal wiederholt wird, ist diese Aussage schlichtweg falsch und wird auch durch ständiges wiederholen nicht zur Wahrheit!
Barfuß vom Scheitel bis zur Sohle ist in erster Linie eine andere Art der "Kleidung" - oder auch "Nichtkleidung" genauso zu betrachten wie das >>>...Barfußlaufen alleine oder das Tragen von kurzen Hosen...<<<.

OWiG § 118 Belästigung der Allgemeinheit

(1) Ordnungswidrig handelt, wer eine grob ungehörige Handlung vornimmt, die geeignet ist, die Allgemeinheit zu belästigen oder zu gefährden und die öffentliche Ordnung zu beeinträchtigen.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden, wenn die Handlung nicht nach anderen Vorschriften geahndet werden kann.
Link: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/owig_1968/__118.html

Wie man unter (1) sehen kann, müssen immer 2 Dinge zusammen kommen.
Nun mag sich ein jeder selber fragen ob >>>Barfuß vom Scheitel bis zur Sohle<<< eine grob ungehörige Handlung ist, die Allgemeinheit belästigt wird oder auch gefährdet und gleichzeitig die öffentliche Ordnung beeinträchtigt wird.
Wie Ihr seht, passt das nun garnicht! Noch nicht einmal für Barfüsser!

Für Interessierte kann ich folgenden Link empfehlen: http://www.fkk-freun.de/viewtopic.php?t=5621
Dort wird das Thema ausfühlich behandelt und erklärt.

...Man muß nur beim "RICHTIGEN" Psychologen das entsprechende Gutachten anfordern...<<<

So gesehen kann man alles und jeden niederreden. Nur wird es in den wenigsten Fällen zu einem Gutachten kommen(zum Glück).

...Als einfacher barfüßiger Bürger ist man auch in einem sogenannten demokratischen Rechtsstaat leider viel zu stark der Willkür von Uniformträgern ...<<<

Das stimmt nicht ganz.
Man kann sich schliesslich dagegen wehren. Notfalls mit Rechtsbeistand. Denn, wer sich nicht wehrt, der lebt verkehrt!
Wäre ja noch schöner wenn mir ein Uniformierter vorschreibt wie ich mich zu kleiden habe - ob Barfuss oder nicht, ob langer Rock oder nicht - es geht ihn schlichtweg nichts an!

Also liebe Leute, nimmt nicht immer alles so hin - macht Euch schlau und dann wehrt Euch. Es ist schliesslich Euer Leben.

Gruss
Olaf


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