Primitives Pack (Hobby? Barfuß! 2)

Markus U., Stammposter, Friday, 17.09.2004, 16:32 (vor 7316 Tagen) @ Michael aus Zofingen

Hi Michael!

Könnte man Deine "Idealvorstellung" in Sachen Ordnungswidrigkeit etwa so vorstellen?
absolut keine Kleidung - nicht ordnungswidrig
nur Schuhe und Socken, sonst nichts - ordnungswidrig
barfuß, lange Hose, kurzärmeliges Hemd - nicht ordnungswidrig
barfuß, kurze Hose - ordnungswidrig
kurze Hose, Sandalen, weiße Socken - Straftatbestand

Ja, das kommt ungefähr hin ;-))

Mir selber ist es völlig egal, ob jemand beim Schwimmen Badekleidung trägt oder nicht, unabhängig davon, ob es ordnungswidrig ist oder nicht. Daß ich selber an Badestränden immer eine Badehose trage hat folgenden Grund: Da ich kein Anhänger von Solarien und ähnlichem bin, sind die Hautpartien, die von der Badehose bedeckt werden, schneeweiß. Nur ein kurzer Aufenthalt in der Sonne, und sie werden krebsrot. Verbrannte Haut schmerzt nun mal, speziell dann, wenn sie mechanisch belastet wird, etwa durch Kleidung oder durch Druck. Da ich aber vom Badestrand irgenwie wieder nach Hause kommen muß, in der Regel mit dem Fahrrad, kann ich mir ein verbranntes Gesäß allein aus diesem Gesichtspunkt nicht erlauben.

Gegen Sonnenbrand ist Sonnenmilch ein probates Mittel! Ich bin ebenfalls kein Freund von Solarien und habe deshalb im Frühjahr außer im Gesicht sowie an Händen und Füßen kaum Farbe, aber das gibt sich im Laufe des Sommers - andererseits halte ich aber auch gar nichts davon, mich stundenlang wie eine Flunder in der Pfanne in der prallen Sonne zu "rösten". Aber jedem das Seine - Du scheinst am Oberkörper auch nach dem Winter, anders als an der weiter unten anschlierßenden Region, unempfindlich zu sein.

Andere sonnenverbrannte Hautpartien sind beim Radfahren weniger dramatisch, da sie mechanisch nicht belastet werden. Da Fußsohlen keine Pigmente haben, werden sie nicht von der Sonne gerötet, nur die Fußoberseite. Wenn man dann schmerzfrei nach Hause radeln will, dann bleibt nur eines; barfuß radeln! Aber das bringt Spaß und ist zumindest hier weder ein Straftatbstand, noch eine Ordnungswidrigkeit. Und das wird hoffentlich so bleiben.

Das hoffe ich ebenfalls.

Barfüßige Sommergrüße,
Markus U.


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