Primitives Pack (Hobby? Barfuß! 2)

Michael aus Zofingen @, Stammposter, Friday, 17.09.2004, 08:50 (vor 7317 Tagen) @ Markus U.

"Die Bäume bieten Schutz vor Sonneneinstrahlung, jedoch ermöglichen sie denjenigen Leuten, denen eine Badehose schon lästig ist, einigermaßen unbeobachtet die Sonne genießen. Da es sich aber um keinen offiziellen FKK-Strand handelt, wird man auch nicht angepflaumt, wenn man es wagt, dort Badekleidung zu tragen oder normale Straßenkleidung.

Anscheinend doch, wie Dein weiterer Text zeigt."

Da habe ich mich etwas undeutlich ausgedrückt, ich meinte: Man wird nicht von FKK-lern angepflaumt, wenn es jemand wagt, den Uferbereich im bekleideten Zustand zu betreten. Es gibt Leute, die behaupten, daß dieses an richtigen FKK-Stränden der Fall sein kann. Ich kann das aber nicht beurteilen, da ich nie an FKK-Stränden war.

"Sich nackt an öffentlichen Orten aufzuhalten ist zwar ordnungswidrig, sollte aber toleriert werden und an einem idyllischen Strand eher zur Nachahmung einladen. Ich bin sogar dafür, daß man den Ordnungswidrigkeitstatbestand abschafft. Wer nackt herumgehen möchte (dann aber bitte auch wirklich OHNE ALLES), soll dies meiner Meinung nach (fast) überall tun dürfen, außer in der Kirche."

Könnte man Deine "Idealvorstellung" in Sachen Ordnungswidrigkeit etwa so vorstellen?

absolut keine Kleidung - nicht ordnungswidrig
nur Schuhe und Socken, sonst nichts - ordnungswidrig
barfuß, lange Hose, kurzärmeliges Hemd - nicht ordnungswidrig
barfuß, kurze Hose - ordnungswidrig
kurze Hose, Sandalen, weiße Socken - Straftatbestand

Mir selber ist es völlig egal, ob jemand beim Schwimmen Badekleidung trägt oder nicht, unabhängig davon, ob es ordnungswidrig ist oder nicht. Daß ich selber an Badestränden immer eine Badehose trage hat folgenden Grund: Da ich kein Anhänger von Solarien und ähnlichem bin, sind die Hautpartien, die von der Badehose bedeckt werden, schneeweiß. Nur ein kurzer Aufenthalt in der Sonne, und sie werden krebsrot. Verbrannte Haut schmerzt nun mal, speziell dann, wenn sie mechanisch belastet wird, etwa durch Kleidung oder durch Druck. Da ich aber vom Badestrand irgenwie wieder nach Hause kommen muß, in der Regel mit dem Fahrrad, kann ich mir ein verbranntes Gesäß allein aus diesem Gesichtspunkt nicht erlauben.
Andere sonnenverbrannte Hautpartien sind beim Radfahren weniger dramatisch, da sie mechanisch nicht belastet werden. Da Fußsohlen keine Pigmente haben, werden sie nicht von der Sonne gerötet, nur die Fußoberseite. Wenn man dann schmerzfrei nach Hause radeln will, dann bleibt nur eines; barfuß radeln! Aber das bringt Spaß und ist zumindest hier weder ein Straftatbstand, noch eine Ordnungswidrigkeit. Und das wird hoffentlich so bleiben.
Mit freundlichen Grüßen
Michael aus Zofingen


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