Klarstellung! (Hobby? Barfuß! 2)

Markus U., Stammposter, Friday, 17.09.2004, 16:21 (vor 7316 Tagen) @ Ralf RSK

Hi Ralf!

Falls Du es noch nicht weißt: Markus ist Jurist
und wenn er etwas schreibt, dann ist er sich auch sicher, oder
informiert sich vorher!

Das ist auch so!

Es ist eine "Erregung öffentlichen Ärgernisses", also anstößig und
ist auch "Deine" ungehörige Handlung, die Du hier eingefügt hast!

Das eben ist falsch. Erregung öffentlichen Ärgernisses (§ 183a StGB) ist ein Straftatbestand. Um ihn zu erfüllen, musst du öffentlich sexuelle Handlungen vornehmen und zusätzlich absichtlich oder wissentlich dadurch ein Ärgernis erregen. d. h. es müssen beide Merkmale erfüllt sein, aber du musst dafür nicht unbedingt nackt sein.

Das stimmt: "Erregung öffentlichen Ärgernisses" ist ein Sraftatbestand (§ 183a StGB) und setzt die öffentliche Vornahme sexueler Handlungen voraus. Der Ordnungswidrigkeitstatbestand nach § 118 OWiG heißt "Belästigung der Allgemeinheit" und ist richtig zitiert. Zwar wird darin öffentliches Nacktgehen nicht ausdrücklich erwähnt, aber gemeinhin unter diesem Tatbestande subsumiert (Göhler, OWiG, § 118, Rdnr. 12). Daher schrieb ich, daß öffentliches Nacktgehen ordnungswidrig sei.

Was ich hingegen infrage stelle ist die gemachte Angabe, nackt sein an sich stelle grundsätzlich eine Ordnungswidrigkeit dar. Meines Wissens stimmt das so pauschal nicht, sondern hängt von den Umständen und von der Auslegung des Einzelfalls ab.

Es ist ja auch keineswegs immer und überal ordnungswidrig. Nicht ordnungswidrig ist es an ausgewiesenen FKK- Stränden, in der Sauna und in privaten Räumlichkeiten bzw. auf nicht ohne weiteres einsehbaren Privatgrundstükken. An allen anderen Orten ist es grundsätzlich ordnungswidrig, wird aber an Badeseen und Flüssen allermeist stillschweigend hingenommen. Fühlt sich dort allerdings jemand belästigt, ist damit zu rechnen, daß die Ordnungsbehörden gegen die nackte Person vorgehen. Ich selbst habe es auf einem Spaziergang am Rhein erlebt, daß jemand massiv Anstoß an einer sehr schönen, wohlgestalteten nackten Frau nahm (freilich ohne die Ordnungsbehörden zu rufen).

Wo kommen wir denn da hin, wenn sich jeder hemmungslos vor anderen entblättert?

Das habe ich ja so auch nicht propagiert. Ich habe nur gesagt, dass es m. E. Situationen geben kann, in denen das Nacktsein ordnungsrechtlich unbedenklich ist.

Das hängt stark von den Anschauungen der Öffentlichkeit ab, und da sind die Vorbehalte immer noch sehr groß und haben sich in den letzten Jahren anscheinend sogar verstärkt, denn aus dem Englischen Garten sind die Nakkerten schon seit Jahren verschwunden (hab dort auch an brüllend heißen Tagen keine gesehen), und auch an der Ostsee, wo man zu Zeiten der DDR überall unbeschwert nackt baden durfte, haben spießige Wessis im Laufe der Jahre bewirkt, daß das Nacktbaden dort nur noch in eigens ausgewiesenen Zonen, die meist recht abgelegen sind, gestattet ist.

Barfüßige Sommergrüße,
Markus U.


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