Gummiparagraph? (Hobby? Barfuß! 2)

Michael aus Zofingen @, Stammposter, Friday, 17.09.2004, 06:37 (vor 7317 Tagen) @ Ralf RSK

"§ 118 (1) OWiG: Ordnungswidrig handelt, wer eine grob ungehörige Handlung vornimmt, die geeignet ist, die Allgemeinheit zu belästigen oder zu gefährden und die öffentliche Ordnung zu beeinträchtigen. "

Hallo Ralf,
das sind halt die Paragraphen. Wenn man den obigen genau nimmt, dann ist hier keine Grenze festgesetzt. Wer ist die Allgemeinheit? Wo beginnt Belästigung?

Wenn etwa sich in einem Straßenrestaurant eines noblen Kurortes eine ebenso noble Gesellschaft in Frack und Smoking aufhält und auf der der Straße geht ein Mann barfuß, in Jeans und mit Jesus-Haarschnitt vorbei, setzt sich auf eine öffentliche Bank, holt ein Buch (ein Buch vom Typ "Die Kinder von Bullerbü")heraus und fängt an, genüßlich zu lesen. Dann fühlt sich die elitäre Gesellschaft sicher nicht mehr wohl und wird versuchen, den "Störenfried" in irgendeiner Form loszuwerden. Das Hausrecht des Restaurantbesitzers endet "leider" an der Grundstücksgrenze. Vielleicht würde einer die Polizei rufen. Vielleicht würde dann die Polizei versuchen, "im Guten" den Barfüßer dazu bewegen, sich einen anderen Ort zum Lesen zu suchen. Wenn der aber darauf beharrt, spezial an dem Ort zu lesen und nirgends anders, etwa mit der Begründung, die Bank wäre auf öffentlichem Grund und er wäre eine freier Bürger und dürfe sich überall auf öffentlichem Grund aufhalten, dann kann ich mir schon vorstellen, daß die Polizei schon härter vorgeht. Denn ein hartnäckiges Verweigern könnte als "Widerstand gegen die Staatsgewalt" gewertet werden. Vor Gericht würde so ein Fall wohl nicht behandelt werden. Aber wenn schon, dann könnte sich die noble Gesellschaft die teuersten Anwälte leisten. Die kann sich der Barfüßer natürlich nicht leisten. Bleibt zu hoffen, daß er einen findet, der fürs Barfußlaufen Verständnis hat oder noch besser selber praktiziert. Und von denen gilt es sicher welche, in Deutschland MINDESTENS einen.
Mit freundlichen Grüßen
Michael aus Zofingen


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