Nackt = verboten / glaub' ich nicht (Hobby? Barfuß! 2)

Ralf RSK, Stammposter, Thursday, 16.09.2004, 22:27 (vor 7317 Tagen) @ Markus U.

Sich nackt an öffentlichen Orten aufzuhalten ist zwar ordnungswidrig ...

Hi,

den Paragraphen im OWiG musst du mir erst mal zeigen.

Soweit ich weiß, ist es nämlich nicht grundsätzlich eine Ordnungswidrigkeit, sondern bei entsprechend "schlimmen" Fällen wird der Paragraph zur "Belästigung der Allgemeinheit" herangezogen und entsprechend ausgelegt. Insofern kann man sich durchaus an Orten, wo es angemessen ist und niemand belästigt wird, nackt aufhalten.

Gruß, Ralf

§ 118 (1) OWiG: Ordnungswidrig handelt, wer eine grob ungehörige Handlung vornimmt, die geeignet ist, die Allgemeinheit zu belästigen oder zu gefährden und die öffentliche Ordnung zu beeinträchtigen.


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