Nackt = verboten / glaub' ich nicht (Hobby? Barfuß! 2)

Andi35 @, Stammposter, Friday, 17.09.2004, 05:05 (vor 7317 Tagen) @ Ralf RSK

Sich nackt an öffentlichen Orten aufzuhalten ist zwar ordnungswidrig ...

Hi,
den Paragraphen im OWiG musst du mir erst mal zeigen.
Soweit ich weiß, ist es nämlich nicht grundsätzlich eine Ordnungswidrigkeit, sondern bei entsprechend "schlimmen" Fällen wird der Paragraph zur "Belästigung der Allgemeinheit" herangezogen und entsprechend ausgelegt. Insofern kann man sich durchaus an Orten, wo es angemessen ist und niemand belästigt wird, nackt aufhalten.
Gruß, Ralf
§ 118 (1) OWiG: Ordnungswidrig handelt, wer eine grob ungehörige Handlung vornimmt, die geeignet ist, die Allgemeinheit zu belästigen oder zu gefährden und die öffentliche Ordnung zu beeinträchtigen.

Hallo Ralf!
Falls Du es noch nicht weißt: Markus ist Jurist und wenn er etwas schreibt, dann ist er sich auch sicher, oder informiert sich vorher!
Es ist eine "Erregung öffentlichen Ärgernisses", also anstößig und ist auch "Deine" ungehörige Handlung, die Du hier eingefügt hast!
Ich bin aber im Gegensatz zu Markus der Meinung, dass so etwas an einen FKK-Strand gehört, nur dort ist es angemessen und sonst nirgends! Es ist zwar der Mensch in seiner natürlichsten Form, aber wir leben nun mal in einer Gesellschaft, bei der Kleidung dazu gehört und das Andere unsittlich ist. Das hat auch nichts mit Intoleranz zu tun, wenn man so etwas kritisiert, es muss ja auch nicht sein! Wo kommen wir denn da hin, wenn sich jeder hemmungslos vor anderen entblättert? Ich möchte doch meinen Körper auch nicht Preisgeben und möchte auch nicht, dass jeder sieht, wie meine Freundin so gebaut ist, das ist doch ganz leicht zu verstehen oder?
Gruß von Andi!


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