Nackt = verboten / glaub' ich nicht (Hobby? Barfuß! 2)

Ralf RSK, Stammposter, Friday, 17.09.2004, 09:07 (vor 7317 Tagen) @ Andi35

Hallo Andi,

Falls Du es noch nicht weißt: Markus ist Jurist

Das weiss ich durchaus. Er hat es ja oft genug hier geschrieben.

und wenn er etwas schreibt, dann ist er sich auch sicher, oder
informiert sich vorher!

ich vermute mal, das würden die meisten hier für sich so sehen.

Es ist eine "Erregung öffentlichen Ärgernisses", also anstößig und
ist auch "Deine" ungehörige Handlung, die Du hier eingefügt hast!

Das eben ist falsch. Erregung öffentlichen Ärgernisses (§ 183a StGB) ist ein Straftatbestand. Um ihn zu erfüllen, musst du öffentlich sexuelle Handlungen vornehmen und zusätzlich absichtlich oder wissentlich dadurch ein Ärgernis erregen. d. h. es müssen beide Merkmale erfüllt sein, aber du musst dafür nicht unbedingt nackt sein.

Was ich hingegen infrage stelle ist die gemachte Angabe, nackt sein an sich stelle grundsätzlich eine Ordnungswidrigkeit dar. Meines Wissens stimmt das so pauschal nicht, sondern hängt von den Umständen und von der Auslegung des Einzelfalls ab.

Wo kommen wir denn da hin, wenn sich jeder hemmungslos vor anderen entblättert?

Das habe ich ja so auch nicht propagiert. Ich habe nur gesagt, dass es m. E. Situationen geben kann, in denen das Nacktsein ordnungsrechtlich unbedenklich ist.

Allerdings sollten wir das hier vielleicht damit bewenden lassen, da das Thema ja nur bedingt ins Forum passt - jemand der nackt ist, ist auch barfuß ;-)

Viele Grüße, Ralf


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