Nackt = verboten / glaub' ich nicht (Hobby? Barfuß! 2)

RainerL @, Stammposter, Friday, 17.09.2004, 13:05 (vor 7316 Tagen) @ Ralf RSK

Hallo Ralf, Hallo Andi,

Es ist eine "Erregung öffentlichen Ärgernisses", also anstößig und
ist auch "Deine" ungehörige Handlung, die Du hier eingefügt hast!

Das eben ist falsch. Erregung öffentlichen Ärgernisses (§ 183a StGB) ist ein Straftatbestand. Um ihn zu erfüllen, musst du öffentlich sexuelle Handlungen vornehmen und zusätzlich absichtlich oder wissentlich dadurch ein Ärgernis erregen. d. h. es müssen beide Merkmale erfüllt sein, aber du musst dafür nicht unbedingt nackt sein.

Das ist so vollkommen richtig dargestellt. Leute die außerhalb von FKK-Anlagen nackt sein wollen bekommen meist nicht mit dem StGB in Konflikt sondern mit dem von Dir angeführten §118 (1) OWiG wobei dies im Ermessen des jeweiligen Polizisten liegt ob er es als eine Ordnungswidrigkeit ansieht. Das wird aber im Einzelfall entschieden und ist auch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Selbst an diversen Baggerseen ist es ja inzwischen kein Problem mehr dort nackt zu sein auch wenn es sich nicht um ausgewiesene FKK-Badeplätze handelt. Vielleicht liegt es ja an der größtenteils toleranten Bevölkerung, es gibt ja jährlich viele (Millionen?) deutsche FKK-Urlauber die dann an einem normalen Strand Badebekleidung tragen aber es tolerieren wenn andere nackt sind. Weitere Infos dazu unter waldfkk.de

Was ich hingegen infrage stelle ist die gemachte Angabe, nackt sein an sich stelle grundsätzlich eine Ordnungswidrigkeit dar. Meines Wissens stimmt das so pauschal nicht, sondern hängt von den Umständen und von der Auslegung des Einzelfalls ab.

Genau so ist es.

Wo kommen wir denn da hin, wenn sich jeder hemmungslos vor anderen entblättert?

Muß ja nicht jeder machen aber der oder diejenige die das gerne möchte. Genauso wie wir wollen daß Andere unser Barfußsein tolerieren sollten wir tolerieren daß andere gerne nackt statt angezogen sein möchten denn daran ist ja nichts verwerfliches sondern erst (auch strafrechtlich relevant) wenn es zu sexuellen Handlungen kommt. Daß einige ein unnatürliches Verhältnis zu Ihrem und anderen (nackten)Körpern haben liegt wohl primär in der Erziehung begründet.

Das habe ich ja so auch nicht propagiert. Ich habe nur gesagt, dass es m. E. Situationen geben kann, in denen das Nacktsein ordnungsrechtlich unbedenklich ist.

Sehe ich auch so und ich habe auch nichts dagegen wenn Jemand irgendwo in der Natur nackt ist wenn er/sie nicht Andere damit belästigt (durch sexuelle Handlungen).

Allerdings sollten wir das hier vielleicht damit bewenden lassen, da das Thema ja nur bedingt ins Forum passt - jemand der nackt ist, ist auch barfuß ;-)

Das stimmt leider nicht. Auch die Nackten haben mit Ihren Füßen die gleichen Probleme wie die Angezogenen deshalb fällt es ja auf einem FKK-Gelände wie Lorenz weiter unten schreibt so auf wenn ein Nackter unbeschuht ist weil viele Nackte trotzdem beschuht sind/bleiben da Sie Ihren Füßen genausowenig zutrauen wie die beschuhte Bevölkerung, Leider :-(

Viele Grüße, Ralf

Barfüßige Grüße
Rainer L.

Sorry für das O.T., obwohl das Thema nackt+barfuß bzw. nackt+beschuht ist ja doch ein interessantes Thema mit Bezug zu barfuß


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