Kommunale BF-Verbote: Leichter verhängbar als man glaubt (Hobby? Barfuß! 2)

Jay, Stammposter, Saturday, 03.02.2007, 03:05 (vor 6441 Tagen) @ Markus U.

Sehr beruhigend, danke, Markus!
Hi Markus, hi allgemein,
diese Replik war für mich (& wohl auch für alle, die sich in der Sache Sorgen gemacht haben) wohl die wichtigste seit langem. Nur muß man natürlich Profi-Jurist (der die Sache von der Pike auf gelernt hat) und kein Ingenieur mit löcheriger juristischer Wissensperipherie sein, um darauf zu kommen, daß der Sachverhalt so liegt.
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Barfußlaufen gehört als Ausdruck der Selbstbestimmumg des eigenen Äußeren zum Grundrecht der freien Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 GG), in das nur aus schwerwiegenden Gründen eingegriffen werden darf. Eine Satzung, die das Barfußlaufen an öfentlich zugänglichen Orten, welche anders als z. B. ein Supermarkt nicht dem Privatrecht unterliegen, dürfte aufgrund ihrer Verfassungswidrigkeit nichtig sein.

Sind die gegnerischen Anwälte gut, könnten sie z. B. die zerpflückende Frage stellen, ob das "Recht auf Freiheit, in der entwickelten europäischen Zivilisations-Öffentlichkeit barfuß zu sein" überhaupt in den Katalog grundlegender Menschenrechte gehört.


So kompliziert ist die Sache gar nicht, da hier Art. 2 GG ohne weiteres durchgreifen dürfte. Wahrscheinlich wäre der von Dir aufgezeigte Sachverhalt sogar für eine Anfängerübung im juristischen Studium zu simpel oder gerade noch so an der unteren Grenze des vom Schwierigkeitsgrad her Vertretbaren angesiedelt.

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[HAPPY LÄCHEL LÄCHEL!] Nunmehr (oder besser seit Bestehen der BRD) kann man also einem BF-Gegner, der das "durchdrücken" will, sagen, daß er ja dann gleich das GG abschaffen kann. Leider gibt´s ja solche bei uns. Siehe den ultrakonservativen "Bürgerkonvent" um Meinrad Miegel, der angesichts der "Zustände" bei uns ständig ein Pendant zum Art. 48 der Weimarer Verfassung (Notstands§, Aufhebung von Grundrechten zwecks Wiederherstellung der 'öffentlichen Sicherheit & Ordnung') fordert, darüberhinaus sollte jeder BF aufmerksam den Entwurf der neuen Europäischen Verfassung, die das GG ersetzen soll, aufmerksam lesen und sich die Gründe klarmachen (das dürfte bei der typischen freiheitlichen "Geisteshaltung" von BFs kein Problem sein), weshalb dieser von den Franzosen und Holländern so vehement abgelehnt wurde, er enthält jede Menge Hintertüren a la Weimar-§ 48, nur eben clever und versteckt formuliert.
Auf die nun möglicherweise kommende Happyness 'Na prima, dann könnte man das ja auch Chefs in Firmen unter die Nase halten, in denen ich NICHT in visuellem Kontakt zu Kunden arbeite!', sprich die Frage, ob die Selbstbestimmung des eigenen Äußeren als Grundrecht der freien Entfaltung der Persönlichkeit vom Chef eingeschränkt werden darf, soll hier wg. Länge nicht eingegangen werden. Außerdem tun das besser die hiesigen Juristen.
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Den ganzen gerade vergangenen Tag grübelte ich im Hinterkopf darüber nach, was man macht, wenn man sich in Stadt/Landkreis, in dem man sich häufig aufhalten muß oder will, tatsächlich nicht mehr in der Öffentlichkeit BF zeigen darf...


"Don't worry, be happy."
Bei Dir habe ich manchmal den Eindruck, daß Du gelegentlich dazu neigst, "Grillen zu fangen". Vielleicht liegt es ja daran, daß Du im Winter draußen kaum barfuß gehst? Dann kämest Du vielleicht auf andere Gedanken und hättest weniger (unbegründete) Sorgen.

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Ist die reine für einen High Tech-Engineer typische Worst Case-Analytik. Immerhin bin ich ja sehr happy darüber, daß die weiße Sch... schon wieder größtenteils weg ist und März/April für volles Outdoor-BF (bin halt nach wie vor sehr kälteempfindlich) in nicht mehr allzu großer Ferne sind.
Nochmals meinen besten Dank als Mensch und Freund.
Beruhigte Barfußgrüße, Jay


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