Barfuß in Schickimicki-Orten (Hobby? Barfuß! 2)

Michael aus Zofingen, Stammposter, Thursday, 01.02.2007, 16:07 (vor 6443 Tagen) @ Markus U.

Hallo Markus!
Michael:
Als kurz behoster Radfahrer mit Gepäck wird man in St. Moritz als armer Mensch angesehen. Und vermutlich hatte der arrogante Portier Angst, die reichen Gäste könnten sich an mein Aufmachung stören.
Markus:
Schon möglich, aber immerhin ist es nicht verboten, barfuß durch St. Moritz zu gehen. Die Macht besagter Portiers beginnt erst auf der Türschwelle; sie können Dir den Zutritt zu den reichen Hotels verweigern, Dich aber nicht aus dem Ort weisen!
Michael:
Wenn mir ein Portier wegen Barfüßigkeit, ungeputzter Brille, Zähne oder Nase den Zutritt in "seine" heiligen Hallen verwehrt, dann macht er nur vom Hausrecht Gebrauch. Wenn ihn meine Anwesenheit auf der Straße stört, bleibt ihm jedoch die Möglichkeit, von der viele "normale" Spießer Gebrauch machen: die Polizei rufen. Und was die kann. siehe unten

Michael:

Hoffentlich leitet niemand den Link über das Barfußverbot in Monaco an die Zofinger Polizei (oder die Stadtverwaltung) weiter. Diese könnten auf dumme Gedanken kommen und ein Barfußverbot im gesamten Stadtgebiet verhängen. Wie hoch mögen wohl die Bußen sein?

Markus:
Das weiß ich nicht. Ich glaube aber nicht, daß die Zofinger Stadtpolizei befugt ist, ein Barfußverbot für das Zofinger Stadtgebiet zu verhängen. Und inwieweit die Stadt Zofingen ermächtigt ist, Gesetze für ihr Gebiet zu erlassen, weiß ich nicht. Aber als Schweizer Staatsbürger und Zofinger Stadtbürger wirst Du das sicher vor Ort herausfinden können.

Michael:
In der Schweiz ist vieles dezentraler geregelt als in Deutschland. So liegt einiges in der Macht der Gemeinden und Kantone, was in Deutschland Bundessache ist. Die Polizei selbst kann nicht ohne Segen von oben ein Barfußverbot über das Stadtgebiet erlassen. Wenn aber ein Polizeibeamter der Meinung ist, daß man sich bei Temperaturen unter 20°C Erfrierungen und bei Temperaturen über 20°C Verbrennungen beim Barfußlaufen zuziehen kann, dann ist er befugt, zur Gefahrenabwehr den Barfüßer abzuziehen. Beschweren kann man sich später.

Wenn er versucht, einem wegen barfuß eine Geldbuße aufzubrummen, dann kann man sich ebenfalls weigern, sie zu zahlen. Vielleicht würde ein Monegasse ja zahlen. Oder ein barfüßiger und betrunkener Autofahrer, der froh ist, daß man seine Trunkenheit nicht bemerkt hat.
Eine Stadt kann aber (theoretisch) ein Barfußverbot übers Stadtgebiet verhängen. Auf dem Gemeindegebiet von Tegna ist etwas das Zelten außerhalb der offiziellen Campingplätze verboten. Und manche Ufergebiete sind nachts für Gruppen nur mit Bewilligung der Gemeinde benutzbar. Allerdings werden solche Gesetze nicht einfach vom einem Vertreter der Stadt befohlen. Wenn der Zofinger Stadtamman ein militanter Barfußgegner sein sollte (ist er aber nicht), dann müßte ein Barfußverbot auf dem Zofinger Stadtgebiet erst einmal im Stadtrat dieses durchdiskutiert werden (7 Personen). Und wenn sich der Stadtrat einig ist, dann müßte der Einwohnerrat (40 Personen aus dem Volk) darüber abstimmen. Auch wenn die Mehrheit dieser 40 Einwohnerräte selber nie barfuß läuft, so würde die Mehrheit sicher nicht dafür stimmen. Weil sich die Stadt lächerlich machen könnte, wenn deren Politiker überhaupt über so etwas diskutieren. Und wenn der Einwohnerrat es beschlossen hat, kann man als einfacher Bürger sich immer noch beschweren, dann wird alles verzögert. Und wenn es zu einer Abstimmung kommt, würde kaum die Mehrheit der Stadtbevölkerung einem Barfußverbot auf dem Stadtgebiet zustimmen. Denn etliche Leute sind im Sommer gerne barfuß im Garten. Und wenn sich erst einmal ein Barfußverbot auf öffentlichen Plätzen (nicht auf Privatgelände) durchgesetzt hat und ertappte Barfüßer eine Buße bezahlen müßten wie wenn sie völlig unbekleidet wären, dann würde manch ein Spießer es auch schon als Zumutung empfinden, wenn er von seinem Fenster in Nachbars Garten barfüßige Menschen erblickt. Und die Folge wären hohe Mauern oder Hecken, wie sie rund um FKK-Gelände üblich sind. Zwar ist die Privatsphäre unantastbar, aber nur solange, wie die Freiheit des anderen nicht beeinträchtigt wird. Man darf ja als Hausbesitzer das Radio ja auch nicht auf volle Lautstärke drehen, daß andere nicht schlafen können.
Kopfschüttelnd,

Michael aus Zofingen


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion