Antwort auf meine Beschwerde über einen Barfußfeindlichen Busfahrer (Hobby? Barfuß! 2)

Ulrich (Berlin) @, Stammposter, Thursday, 10.08.2006, 17:44 (vor 6619 Tagen) @ Detlev (MKK)

Hallo Detlev

Schätze, der Fahrer wird sich auf §4 Abs. 1 der Beförderungsbedingungen der BVG berufen, der sich auf die Pflichten der Passagiere bezieht.
Solche Gummiparagrafen sind nahezu beliebig auslegbar!

Soooo beliebig nun auch wieder nicht. Ich habe weder Sicherheit und Ordnung des Betriebes gefährdet, noch war ich Rücksichtslos gegenüber anderen Personen. Den Anweisungen des Personals habe ich mich auch nicht widersetzt und auch gegen keine Benutzungs- oder Hausordnung verstoßen.

Viele Grüße

Ulrich


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