Antwort auf meine Beschwerde über einen Barfußfeindlichen Busfahrer (Hobby? Barfuß! 2)

Ralf RSK, Stammposter, Thursday, 10.08.2006, 09:01 (vor 6619 Tagen) @ Ulrich (Berlin)

Hi,

die Antwort ist inhaltlich natürlich Quatsch. Es ist eben gerade nicht der Fall, dass der Fahrer frei entscheiden kann, wen er befördern will, da es sich um öffentlichen Personenverkehr handelt, und da gibt es nach dem Personenbeförderungsgesetz eine Beförderungspflicht (§ 22 PBefG, gilt übrigens auch für Taxen ;-) ). Das Gesetz kann man hier nachlesen:
http://www.gesetze-im-internet.de/pbefg/index.html

Von der Beförderung ausgeschlossen werden können nur Personen, die gegen die Beförderungsbedingungen verstoßen (in der Regel betrunkene Personen, Personen unter Drogeneinfluss, Personen mit ansteckenden Krankheiten, schusswaffenführende Personen, Kinder unter 6 ohne Begleitung). Es gibt per Rechtsverordnung geltende "allgemeine Beförderungsbedingungen", die bundesweit gelten, der Transportführer kann jedoch auch eigene Bedingungen verfassen, die er jedoch aufsichtlich vor inkrakttreten genehmigen lassen muss.

Die Beförderungsbedingungen der BVG weichen hinsichtlich des Ausschlusses von Personen hiervon nicht ab. Man kann sie hier nachlesen:
http://www.bvg.de/index.php/de/Common/Document/field/file/id/1368

Hierauf würde ich mich in einer Antwort beziehen und gleichzeitig androhen, die zuständige Aufsichtsbehörde beim Land Berlin wegen Verstoß gegen die Beförderungspflicht einzuschalten.

Bei meinem Aufenthalt in Berlin im vergangenen Jahr bin ich übrigens barfuß unbehelligt kreuz und quer mit Bus, Straßenbahn, U- und S-Bahn durch die Stadt gegondelt. Vielleicht hatte "dein" Fahrer ja nur einen schlechten Tag.

Viel Erfolg und viele Grüße, Ralf


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