Antwort auf meine Beschwerde über einen Barfußfeindlichen Busfahrer (Hobby? Barfuß! 2)

Ulrich (Berlin) @, Stammposter, Thursday, 10.08.2006, 17:41 (vor 6619 Tagen) @ Ralf RSK

Hallo Ralf

... da gibt es nach dem Personenbeförderungsgesetz eine Beförderungspflicht (§ 22 PBefG, gilt übrigens auch für Taxen ;-) ). Das Gesetz kann man hier nachlesen:

Danke für den Link. Das Gesetz kenne ich natürlich auch, wenn auch nicht so genau, werde mich aber darauf berufen.

Von der Beförderung ausgeschlossen werden können nur Personen, die gegen die Beförderungsbedingungen verstoßen ...
Die Beförderungsbedingungen der BVG weichen hinsichtlich des Ausschlusses von Personen hiervon nicht ab. Man kann sie hier nachlesen: ...

Hierauf würde ich mich in einer Antwort beziehen und gleichzeitig androhen, die zuständige Aufsichtsbehörde beim Land Berlin wegen Verstoß gegen die Beförderungspflicht einzuschalten.

Das ist eine gute Idee!

Vielen Dank und viele Grüße

Ulrich


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