Vertragsbruch (Hobby? Barfuß! 2)

sommerwind, Wednesday, 21.12.2005, 11:58 (vor 6850 Tagen) @ Jittoku Kai (VS)

Nehmen wir also an, Leo habe den Vertrag gebrochen. Was dann? Vermutlich ist die andere Partei dann zu einer fristlosen Kündigung berechtigt.

Na ja, so pauschal kann man das nicht sagen - für eine fristlose Kündigung muss es für eine Vertragspartei unzumutbar sein, das Vertragsverhältnis aufrecht zu erhalten. Wenn Leo sich gegen den Vertrag darauf versteift, barfuß rumzulaufen, und das mehrfach tut, dann ist eine fristlose Kündigung sicher möglich - wegen ein- oder zweimal aber noch nicht.

Leo wäre damit einverstanden. Der Fitnessstudio-Betreiber möchte das aber eigentlich nicht, sondern lieber Leos Geld. In einem Vertrag, den ich einmal durchgesehen habe, wurde es dem Benutzer sehr erschwert (lange Kündigungsfrist, Nachzahlungen), aus dem Vertrag vorzeitig auszusteigen. Der Rauswurf war dort nicht vorgesehen.

Für Leo wäre es das Schlimmste, nicht das Studio benutzen zu können, aber trotzdem zahlen zu müssen. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass das möglich wäre, oder doch?

Nein, natürlich nicht. Wenn der Fitnessclubbetreiber den Vertrag kündigt, dann ist er auch aufgelöst - ihm stehen keine Ansprüche gegen Leo für die Zukunft mehr zu, das ginge nur bei aufrechtem Vertrag. Leo hat also natürlich nur für die Zeit zu bezahlen, in der er das Fitnesscenter tatsächlich nutzen konnte. Allerdings: Leo müsste für einen allfälligen Schaden aufkommen, wenn er schuldhaft (also in diesem Fall vorsätzlich) den Vertrag bricht, hier sind wir bereits im Schadenersatzrecht. So ein Schaden könnte zB eine Rechtsauskunft sein, die sich der Fitnesscenterbetreiber zur Rechtmäßigkeit von Leos Kündigung einholt. Eventuell könnte für den Vertragsbruch noch eine Konventionalstrafe fällig sein, wenn die in den AGB vorgesehen und üblich sein sollte.
Wenn der Fitnesscenterbetreiber aber vernünftig ist, wird er den Vertrag nicht kündigen, sondern Leo im Extremfall eher bei aufrechtem Vertragsverhältnis auf dem Klagsweg zwingen, nicht barfuß rumzulaufen.

Wie gesagt - mir fehlen einfach viel zu viele Informationen, um diesen Fall zu bewerten.

Allerdings gibt es auch für Leo eine Möglichkeit der Vertragsauflösung, und zwar über die Irrtumsanfechtung (peinlich, dass mir das erst jetzt einfällt, das kommt davon, wenn man nicht das Gesetzbuch zur Hand nimmt). Immerhin wurde die Tatsache, dass Leo in für ihn wichtigen Punkten im Vertrag irrte, durch Gehilfen des Geschäftsführers verursacht. Andererseits wäre es aber auch für ihn zumutbar gewesen, Informationen über das Barfußlaufen in diesem Fitnesscenter einzuholen, wenn das für ihn so wichtig ist. Wieder eine problematische Frage und ggf Richtersache, aber hier würde ich eigentlich die besten Chancen sehen.

http://ruessmann.jura.uni-saarland.de/bvr2003/Vorlesung/irrtum.htm

sommerwind


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