NEIN, NEIN, NEIN!!!!! Keine Kompromisse!!! (Hobby? Barfuß! 2)

Vesa Local @, Stammposter, Monday, 19.12.2005, 08:11 (vor 6852 Tagen) @ Leo

Hi, Leo!

Ich weiß: Nichts läßt sich so einfach lösen wie die Probleme von anderen.

Aber:

Bleibe konsequent - lasse Deine Sportschuhe zu Hause.

Und gehe ggf. mit einer Zeugin / einem Zeugen zum Studio und schaue, ob entsprechende "No shoes, no service"-Schilder zu sehen sind. Handschriftliche Notiz mit Namen, Datum, Unterschriften nicht vergessen! Gut möglich, daß JETZT solche Teile angebaut werden; eine zuverlässige Aussage läßt sich mit so einem Papier glaubhaft untermauern.

Und nocheinmal: Dir sind doch mit Sicherheit nicht die AGB vorgelegt worden? Und sie waren doch bestimmt auch nciht einzusehen?
Und wenn doch: JETZT ein Exemplar mitnehmen (oder von einer anderen Person mitnehmen lassen). Am besten noch mit Datum, Stempel und Unterschrift eines Studio-Mitarbeiters aufwerten.

Wenn die beiden Sachen (Aushänge "amerikanischer" Vorschriften und AGB) kein barfuß-Verbot erwähnen, ist es Dein gutes Recht entweder dort weiterhin barfuß zu trainieren oder einen anderen Weg einzuschlagen.
Im BGB sind so viele schöne Möglichkeiten beschrieben. (Ich denke da auch (Es wurde ja schon erwähnt.) gerade an den "Schadensersatz statt Leistung" (§281BGB) Nur eines ist immer wieder absolut wichtig: Die stichhaltige Beweisbarkeit!

Bist Du rechtsschutzversichert? Wenn ja, brauchst Du Dir ja wirklich keine größeren Gedanken zu machen! Gehe weiter barfuß Deinem Training nach - der Betreiber ist im Zugzwang!
Sollte die ganze Sache wirklich in einem Rechtsstreit eskalieren: Innerhalb der Widerrufsfrist war "barfuß" kein Problem. (Schade, daß Du es Dir nur mündlich und nicht schriftlich hast bestätigen lassen...)

Lasse Dich nicht einschüchtern mit Äußerungen a la: "Das ist in Fitneß-Studios allgemein so üblich."
Woher sollst Du das wissen? Entweder ist es Dein erster Vertrag mit einem FS oder es war "bisher nie ein Thema". (Aus welchem Grund es bisher kein Thema war, steht hier ja noch nicht zur Debatte.)

Meiner Ansicht bleiben Dir genau zwei Möglichkeiten, damit der Betreiber keine Bestätigung seines "Unsinns" erfährt:

1) Du bestehst auf einer sofortigen Kündigung des Vertrages mit tagegenauer Abrechnung bzw. einer Kündigung zum nächsten Monatswechsel (Praktischerweise auch ein Kalenderjahreswechsel.) mit dann tagegenauer Abrechnung. Lasse Dir keine Rückerstattungslisten vorlegen und akzeptiere deren Anwendung auf keinen Fall! Und bis zum letzten Tag erscheinst Du dort doch barfuß, oder? :-)
Wenn ein solcher Vertrag aufgesetzt wird, dann selbstverständlich NUR unter Nennung des Kündigungsgrundes und des nicht nachweisbaren barfuß-Verbots!! ("Nur wegen angestrebter Schadenserstzansprüche statt Leistung gem. §281BGB...")

2) Du bestehst schlicht und einfach auf Vertragserfüllung.

Solltest Du nocheinmal diesbezüglich angesprochen werden, biete diese beiden Alternativen an. Wenn Du den ersten Punkt genauso "aufschäumst" wie ich hier (Und lasse Dich nicht unterbrechen! Fange immer wieder ganz von vorne an - spätestens nach der dritten Unterbrechung mit "Sprung in der Schallplatte"-Taktik wird Dir Dein Gegenüber bis zum Ende zuhören), erscheint die zweite Alternative das allereinfachste für alle Vertragspartner zu sein.

Und - schwupps - schon wieder befindest nicht Du Dich im Zugzwang.

Sollte kommen "Es haben sich Mitglieder beschwert...", dann frage nach, wer sich beschwert habe. "Jaaaa..., die möchten anonym bleiben" ist kein Beweis für wirklich hervorgebrachte Beschwerden. Außerdem kann denen dann ja nicht so wichtig sein. "Demnach... na, Sie kennen ja mein Angebot!"
Und wenn sich tatsächlich welche persönlich bei Dir melden, kannst Du sich mit den folgenden Gedanken konfrontieren:

"Mich schüttelt es, wenn ich daran denke, wie die verschmutzten Sportschuhe ungereinigt in der Tasche verschwinden und sich die Sohlen an den Innenseiten reinigen. Die Tasche wiederum läßt ihren unerwünschten Dreck beim nächsten Trainingsgang ihrerseits an den frischen Sportklamotten, die dann vielleicht etwas davon an die schweißgeöffneten Poren der Haut abgeben können. Und was nicht zu mir zurückkommt, bleibt an den Sachen der Nachfolgenden hängen.
Echt lecker diese Hygienevorschriften!! *würg*"

Um hier noch einmal auf die an einer anderen Stelle gestellte Frage "Barfuß um jeden Preis?" zurückzukommen:
Bei diesem Verhalten seitens des Geldempfängers auf jeden Fall "Ja!"

Um die "Juristerei" auf die Spitze zu treiben, kommt heir noch einmal meine Interpretation des BGB:

Damit Du den §281 anwenden kannst, muß der §280 erfüllt sein (Ist, weil der Schuldner die Pflichtverletzung zu vertreten hat: Der Betreiber gesteht Dir nicht Deine vertraglichen Rechte zu.).
§280III verlangt die Erfüllung des §281, §282 oder §283.
Ich ziehe §283 hinzu, der auch die Erfüllung des "§275 Abs. 1 bis 3" verlangt.
Ich beziehe mich auf §275III: Die Leistung ist persönlich zu erbringen (Zur Verfügungstellung der Trainigsräume und -geräte.) und und die "unter Abwägung des seiner Leistung entgegenstehenden Hindernisse mit dem Leistungsinteresse des Gläubigers nicht" ihm nicht zugemutet werden können.

Damit ist §275 erfüllt und damit §283 der wiederum Voraussetzung für §281 war.

Nun kannst Du Dir §281 zunutze machen. Interessant für Dich dürften - ist es schon so weit gekommen - die Absätze II und V sein.
Du bekommst Deinen Schadensersatz und der Betreiber den taggenau abgerechneten Beitrag.

Wenn Du ein Hausverbot erteilt bekommst, lasse Dir auch das mit Stempel, Unterschrift und auf jeden Fall mit Datum geben!!

Nein, ich bin kein Jurist, und es ist durchaus möglich, daß mir ein(e) "Studierte(r)" meine Abhandlung um die Ohren haut, aber ein "Alleine das fällt mir ohne großes Nachforschen als Nicht-Jurist zu Ihrem Verhalten ein..." gegenüber dem "Chef" sollte ihm eigentlich die Schweißperlen auf die Stirn treiben. ;-)

Viel Erfolg und
viele Grüße
Vesa Local


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