Vertragsbruch (Hobby? Barfuß! 2)

Jittoku Kai (VS), Stammposter, Tuesday, 20.12.2005, 23:42 (vor 6915 Tagen) @ sommerwind

Nehmen wir also an, Leo habe den Vertrag gebrochen. Was dann? Vermutlich ist die andere Partei dann zu einer fristlosen Kündigung berechtigt. Leo wäre damit einverstanden. Der Fitnessstudio-Betreiber möchte das aber eigentlich nicht, sondern lieber Leos Geld. In einem Vertrag, den ich einmal durchgesehen habe, wurde es dem Benutzer sehr erschwert (lange Kündigungsfrist, Nachzahlungen), aus dem Vertrag vorzeitig auszusteigen. Der Rauswurf war dort nicht vorgesehen.
Für Leo wäre es das Schlimmste, nicht das Studio benutzen zu können, aber trotzdem zahlen zu müssen. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass das möglich wäre, oder doch?

Jittoku


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