Web-Site voll Barfüsser - Barfuß in der Realität unerwünscht (Hobby? Barfuß! 2)

sommerwind, Tuesday, 20.12.2005, 11:34 (vor 6851 Tagen) @ Ulrich (Berlin)

Hi zusammen,

ich bin Jurist und von einem Mitleser hierhergelotst worden. Ist ein ganz interessanter Fall, aber leider nicht so klar, wie ihr euch das vorstellt.

Wenn die dich wirklich deshalb so lange barfuß trainieren ließen, dann wollen sich dich offensichtlich als Kunden unbedingt behalten.

Vielleicht, vielleicht auch nicht. Das ist ein größerer Betrieb mit mehreren Angestellten, die so etwas nicht entscheiden können. Wenn eine Putzfrau, eine Praktikantin oder eine Trainerin nichts sagen, hat das noch lange keine juristische Bedeutung.
Vor Gericht würde das Argument nur durchschlagen, wenn eine Person die barfüßigkeit toleriert hätte, die für das Unternehmen Verträge abschließen kann, also etwa ein Geschäftsführer oder sein Assistent. Falls das geschehen ist, liegt eine konkludente Vertragsänderung vor - durch das faktische Barfußlaufen wurde eine Vertragsänderung angeboten, eine abschlussfähige Person hat durch ihr Dulden zugestimmt, und somit wäre der Vertrag geändert. Dass aber wirklich eine abschlussfähige Person beteiligt war, ergibt sich nicht aus dem Sachverhalt.

Die Frage ist also jetzt: Was steht in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen? Ist dort Barfußlaufen offiziell verboten, oder, was wahrscheinlicher ist, kann dieser Geschäftsführer sich auf die Hygienepunkte der AGB berufen? (Das müsste man dann juristisch auslegen, was ich natürlich nicht kann, ohne die AGB gesehen zu haben). Immer wieder gibt es Unternehmen, die wegen Rechtsunkenntnis versäumen, den Kunden die AGB einsehbar zu machen. Vielleicht ist es hier so - die Impressumsseite der Homepage enthält einigen juristischen Unsinn - ggf wurden die Leute nicht oder nur schlecht beraten.
Weiters wäre wichtig, ob es öffentlich-rechtliche Hygienevorschriften gibt, die Barfußgehen im Fitnesscenter generell verbieten - gibt es so etwas, bringt alles nichts.

Dann gibt es noch einen Punkt: Konntest du die AGB einsehen? Es geht nicht darum, ob du es wirklich gemacht hast, sondern, ob du die Möglichkeit dazu hattest - hängen sie zB im Schaukasten aus oder wurdest du speziell darauf hingewiesen? Wenn nicht, dann wurden die AGB nicht Inhalt des Vertrags. Aber so einfach ist das nun auch wieder nicht - in diesem Falle wird einfach Vertragsinhalt, was üblich ist. Wenn es allgemein üblich ist, in Fitnessstudios nicht barfuß rumzulaufen, stehen wir wieder am Anfang.

Was wäre nun aber, wenn Du die Bitte Schuhe zu tragen einfach beharrlich ignorierst? Entweder sie schlucken es irgendwann, oder das Studio wird vertragsbrüchig! Die können ja wohl nicht einfach von Dir Geld nehmen und Dir dann Hausverbot erteilen, wenn Du gegen keine Dir vor Vertragsabschluss bekannte Regel verstoßen hast. Dann müssten sie zumindest Schadensersatz leisten.

So leicht ist das alles nicht für die Juristen - der Fall ist hochgradig unklar. Es ist nicht wichtig, ob die Regel bekannt war, sondern ob sie existiert und ob es die Möglichkeit zur Einsicht gab. Und falls das so ist, ob es zu einer konkludenten Vertragsänderung durch stillschweigende Duldung des Barfußlaufens durch eine kontraktfähige Person gab.

Sollte keiner der von mir angeführten Punkte zutreffen, würde Leo also den Vertrag verletzen, wenn er weiterhin barfuß rumliefe. Ich als Jurist rate deshalb davon ab, das wird nur unnötig teuer.

sommerwind

PS: Das ist ein unentgeltlich erteilter juristischer Ratschlag, ich weise ausdrücklich noch einmal darauf hin, den Sachverhalt nicht ausreichend zu kennen. Für allfällige Fehlentscheidungen, die aus diesem Ratschlag folgen, übernehme ich keine Haftung; vielmehr empfehle ich, falls Leo gedenkt, das auszufechten, einen Anwalt heranzuziehen.


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