@sommerwind: Doch hier - das andere "muckt" rum (Hobby? Barfuß! 2)

Pedro, Stammposter, Tuesday, 20.12.2005, 16:08 (vor 6851 Tagen) @ sommerwind

Hi Sommerwind,

Werden diese AGB nicht vorgelegt bzw besteht keine Einsichtnahmemöglichkeit, was leider bei kleinen Unternehmen öfters der Fall ist (weil sich die zu oft den Juristen sparen wollen), dann werden diese AGB NICHT Teil des Vertrags. Vielmehr gelten die allgemeinen Regeln des BGB und anderer Gesetze, die diese Materie regeln.

AGB und BGB, das leuchtet mir ja noch ein.

Wenn irgendwo steht, dass auf Fußhygiene in irgendeiner Form besondere Rücksicht zu nehmen ist

Leuchtet mir auch ein, wollte allerdings behaupten, dass Füße, die immer bar sind, außerordentlich unanfällig für ansteckende Fußkrankheiten (Fußpilz) sind.

oder wenn es auch nur genereller Habitus in Fitnesscentern ist (kenne mich da nicht aus), dass Barfußbetätigung nicht erlaubt ist, dann ist das Teil des Vertrags hier.

Aber da komme ich als Nicht-Jurist aus dem Staunen nicht heraus: Alles was genereller Habitus in Fitness-Centern ist, ist schwuppdiwupp Bestandteil meines Vertrages mit dem Fitness-Center?? Mit anderen Worten: Ich muss immer das machen, was die anderen auch machen??

Staunende Grüße
Pedro


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