Barfußläufer sind nicht überflüssig..... (Hobby? Barfuß! 2)

Michael aus Zofingen @, Stammposter, Tuesday, 29.06.2004, 12:57 (vor 7384 Tagen) @ UlliDO

"Was dieser Fachanwalt da allerdings mit seiner Aussage "Der Arbeitgeber hat das letzte Wort" von sich gibt wage ich anzuzweifeln. Der Frondienst ist noch nicht wieder eingeführt - NOCH NICHT! Sicher sollten einige Regeln eingehalten werden. Ich selbst käme nie auf die Idee mit Shorts am Arbeitsplatz aufzutauchen, auch nicht barfuß. Aber ich bin der Meinung das Sandalen (keine Flip-Flops, bevorzugt Tevas) ohne Socken wohl annehmbar sind, selbstverständlich das restliche Erscheinungsbild auch gepflegt. Zumindest wer hinter den sogenannten "Kulissen" tätig ist und wenn das als anstößig angenommen wird dann steigt bei mir ganz schnell der Blutdruck."

Wie weit reicht allerdings das "letzte Wort" des Arbeitgebers? Daß es am Arbeitsplatz selbst eine gewisse Anzugsordnung gibt, habe ich zähneknirschend zur Kenntnis genommen, und ich richte mich danach, ebenso zähneknirschend. Wenn mir ansonsten der Job gefällt, kann ich damit leben. Bedeutet das, daß ich außerhalb der Arbeitszeit in Sachen Kleidung ungestraft das anziehen darf, was mir gerade gefällt. Eigentlich geht es den Arbeitgeber ja einen feuchten Kehricht an, was man in der Freizeit tut, mit einer Ausnahme: Man darf die Firma dadurch nicht schädigen. Einer, der das ganze Wochenende durchgezecht hat und am Montag nicht ansprechbar ist, schädigt zweifellos die Firma. Auch derjenige, der Extremsport betreibt und sich andauernd verletzt. Der Bauarbeiter, der am Wochenende statt mit Blaumann und Sicherheitsschuhen barfuß und in Jeans durch die Straßen läuft, schadet der Baufirma nicht. Wer kennt schon einen Bauarbeiter. Anders sieht es wohl aus, wenn eine stadtbekannte Persönlichkeit sich so verhält. Den Kassierer der einzigen Bankfiliale in der Kleinstadt kennt praktisch jeder. Wenn der plötzlich auf die Idee kommt, am Wochenende barfuß durch die Stadt zu pilgern, wird sicher einen Anschiß von seinem Vorgesetzten bekommen, mit der Begründung, daß durch sein "Fehlverhalten in der Freizeit" die Kunden nicht mehr in diese Filiale kämen sondern in die Filiale der Konkurrenzbank in der Nachbarstadt. Zu einer Entlassung wird es vielleicht nicht kommen, aber mit der Beförderung ist es sicher Essig. Ungewöhnliches Freizeitverhalten kann sowieso ein Knick in der beruflichen Karriere bedeuten. Dieses gilt etwa fürs Barfußlaufen bei "unmöglichen" Temperaturen in der Öffentlichkeit, beim Fahren eines Autos, das entweder "besser" ist, als das des Vorgesetzten oder deutlich zu billig, jedoch auch, wenn man nicht standesgemäß verheiratet ist (Der Abteilungsleiter, der mit einer Putzfrau, womöglich noch aus demselben Unternehmen verheiratet ist, wird kaum zum Vizedirektor befördert).
Wenn eine Firma Stellen abbauen muß und Schwierigkeiten hat, aufgrund der Leistung zu sieben, so trennt man sich vermutlich lieber von einem, der in der Freizeit barfuß läuft als von einem, der auch in der Freizeit eine Krawatte trägt.
Mit nachdenklichen Grüßen
Michael aus Zofingen


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