Auf jeden Fall schreiben! (Hobby? Barfuß! 2)

Markus U., Stammposter, Thursday, 31.05.2007, 14:50 (vor 6323 Tagen) @ Barpfotenbaer

Dort sprach mich dann auch gleich ein jüngerer Angestellter mit einigen Piercings im Gesicht an ..."

Daß man den dort überhaupt reingelassen hat ...?!
Kranke Welt. Sich absichtlich zu verletzten und die Haut mit Fleischerhaken zu durchbohren ist gesellschaftlich akzeptiert. So zu laufen, wie uns die Natur geschaffen hat ist hingegen anstößig.

Hi Ulrich, hi Barpfotenbär!

ich bin der Meinung, daß Ulrich sich auf jeden Fall Beschwerdeschreiben an die Geschäftsleitungen von KaDeWe und Aldi abschikken sollte, und zwar gerade im letzteren Falle ein besonders "gepfeffertes", denn Piercings im Gesicht, und dann noch gleich an mehreren Stellen, sind in meinen Augen zutiefst anstößig und abstoßend! Wenn so jemand mich in Ruhe läßt, würdige ich besagte Person nur eines kurzen verächtlichen Blikkes, aber wenn diese Person mich wegen meiner Barfüßigkeit anmotzt, darf man ihr das keinesfalls durchgrehen lassen, und da bieten, neben dem eigentlichen Anlasse der Beschwerde, nämlich dem unfreundlichen und arroganten Verhalten der Kundschaft gegenüber (schließlich ist das Geschäft für die Kundschaft da und nicht umgekehrt), die Piercings im Gesicht der unfreundlichen Reson einen trefflichen Angriffspunkt, auf dem man quasi nebenbei auch noch ein bißchen "herumreiten" kann. Auf diese Weise kann man mit etwas Geschick den Spieß gewissermaßen umdrehen und bewirken, daß die entsprechnde Person einen Dämpfer verpaßt kriegt: "Übrigens habe sich wegen ihres Erscheinungsbildes bereits Stammkunden beschwert und drohen schon, wegzubleiben, und das können wir uns auf die Dauer nicht leisten..."

Kleiner Hinweis für den Aufbau einer solchen Beschwerde:
zu Beginn sich als Stammkunde outen und das Geschäft und die bislang guten Erfahrungen damit rühmen, dann mit drastischen Worten den Vorfall schildern, Verwunderung und Entrüstung äußern, gegen Ende Boykott androhen und ganz zum Schluß die Hoffnung, daß es bei Behebung des Mißstandes (z. B. durch Rauswurf der unfreundlichen Person) seitens der Geschäftsleitung, die das doch ganz gewiß auch nicht wolle, nicht zu einem Abbruch der Geschäftsbeziehung kommen werde, bekunden.

Barfüßige Sommergrüße,
Markus U.


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