Das Imperium schlägt zurück (Hobby? Barfuß! 2)
Also die Rechtslage ist eindeutig...wenn es öffentliche Museen und Schlösser sind ,dann kann ich da auch nackt reingehen....dann gilt das allgemeine Recht...
ich freue mich schon auf meine Besuche in Bayern...Tina nicht...sie kennt mich schließlich...grins
Gruß
Guido