Ein geisteskranker, anonymer Auftraggeber rief die Polizei (Hobby? Barfuß! 2)

Jay, Wednesday, 20.12.2006, 19:14 (vor 6486 Tagen) @ Manfred (Ten)

Hi Manfred,
nachfolgend der Versuch, in aller Kürze meine Auffassung in der Sache noch zu präzisieren...
--

Hi Michael,
du brauchst jetzt auf jeden Fall kompetente anwaltliche Hilfe von jemand, der Bescheid weiß, wenn eine 'Fa.' (hier Krankentransport) in F Ansprüche gegen einen CH-Staatsbürger per nationalem Zwangsvollstreckungsrecht (ich habe keine Ahnung, wie die Verhältnisse in CH liegen) durchzusetzen versucht.


Nur kann es ihm dann passieren dass die Anwaltskosten ein Vielfaches der geforderten Summe betragen...

--
Das habe ich nicht in dieser Form gemeint, vielmehr müßte man sich zur Klärung der Frage, ob man die Rechnung bedenkenlos dem Müll überantworten kann oder evtl. mit Trouble gerechnet muß, ggf. Rechtsberatung bei einem Anwalt (kostet moderat, ist aber natürlich finanziell unerwünscht) einholen.
--

Es gibt nunmehr 2 Möglichkeiten:
a) Zwischen F und CH besteht kein entsprechendes Abkommen bezüglich der Vollstreckbarkeit von Forderungen. Dann kannst du alles Papier sofort in den Müll werfen, dich aber nicht mehr nach F hineinwagen (sofortige Festnahme wg. Betrug, du stehst auf der Fahndungsliste, die jedes Gendarmeriefahrzeug bei Routinekontrollen per Datenfunk abruft);


Betrug ??? Er hat doch niemanden BETROGEN !

Und da es sich um eine privatrechtliche Forderung handelt wird er sich auch kaum auf einer "Fahndungsliste" zur Festnahme wiederfinden.
--
Es ist bei uns eine manchmal beliebte Sache, nicht per gerichtlichem Mahnverfahren/Zwangsvollstreckungsverfahren eintreibbare Forderungen, Schuldner im Ausland & gibt keinen Offenbarungseid ab, die Sache als 'Betrug' zur Anzeige zu bringen. Auch Schwarzfahren im öffentl. Pers. Nahverkehr wird so gehandhabt, kurz, wo gezahlt werden müßte, aber aufgrund seltsamer Umstände nicht gezahlt wird. Wird man z. B. in A geblitzt, gibt es dann, wenn nicht gezahlt wird (unabhängig davon, ob evtl. Ticket hier gar nicht erscheint), bei der Einreise an der Grenze bei einem Check ein großes Hallo. Das kann u. U. auch bei offenen privatrechtlichen Forderungen passieren.
--

Man muß nun versuchen, die "Auftraggebungs-Ursache" juristisch zu zerpflücken. Das heißt, die Polizei griff unrechtmäßig ein, als sie dich rein zufällig sah, wie du outdoor mit nacktem Oberkörper, kurzer Hose, BF, öffentlich "anzutreffen" warst.


Hier können sie sich hinter dem Argument verschanzen, das eine begründete ANNAHME auf eine "hilflose Person" vorlag, damit würden sie wohl durchkommen (in Deutschland wäre das so)

--
Na ja, ganz so einfach ist es wohl nicht. Michael trug übrigens ein T-Shirt und mit dem meinerseits vorgeschlagenen Konstrukt "gerade der Sauna oder dem Swimmingpool eines Bekannten entstiegen und wg. einer Kleinigkeit kurz zum Bike gegangen" hätte man die Beamten in der Frage, weshalb die Person "hilflos" wirkte und Zugriff erfordert hätte, argumentativ schachmatt setzten können (müssen). Auch wenn die Polizisten vor Gericht lügen (dazu besteht durchaus Tendenz, denn: wird der Prozeß verloren, gibt´s vom Vorgesetzten eine auf den Sack, daß es bloß so kracht!)
--

Wer erinnert sich an den Fall in D vor Jahren, als ein völlig unschuldiger Wanderer "irrtümlich" in seinem Hotelzimmer von der Polizei erschossen wurde - die Beamten gingen auch straffrei aus.

--
Ja, das kennt man allerdings. Der Freispruch wird dann standardisiert begründet mit "der (die) Beamte(n) habe (hätten) sich in einer Streßsituation befunden". Ein Toter läßt sich nicht wieder lebendig machen. Gezahlt werden muß allerdings nur dann, wenn das Gericht sich tatsächlich nicht aus der 'Erkennung eines Beamtenirrtums' rauswinden kann.
Unsere Obrigkeit handhabt Recht & Gesetz äußerst "flexibel". Meine Bekannten und ich haben nie jemals eine Hausdurchsuchung (Drogen) ohne "Gefahr im Verzuge" erlebt. Ein paar Tage später kam dann ein Bestätigungs-Wisch, ausgestellt von einer Rechtspflegerins-Tussy am Amtsgericht. Der von den Durchsuchern mitzubringende 'richterliche Durchsuchungsbefehl' [auch der Staatsanwalt kann, wenn kein Richter available ist, unterzeichnen] ist Theorie. Die Praxis ist wie gerade dargestellt.
--

Ich würde es trotzdem keinesfall zahlen - schon aus Prinzip - und notfalls an die Öffentlichkeit damit gehen (Zeitung/TV)

--
Ja. Nur hält das natürlich nicht, wenn´s wirklich schlecht läuft, die Vollstreckung auf. Sorry, dieses Skript war recht o. t. BF war nur aufgrund Michaels speziellen Falles enthalten.
Eine entspannte BF-Weihnacht, Jay


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion