Saftige Rechnung, (zumindest teilweise) wegen barfuß (Hobby? Barfuß! 2)

Markus U., Stammposter, Wednesday, 20.12.2006, 11:20 (vor 6486 Tagen) @ Michael aus Zofingen

Hi Michael!

Auch ich würde Dir raten, das Schreiben zu ignorieren. Zwar kenne ich mich weder mit französischem noch mit Schweizer Recht aus, aber der Tatbestand ist eigentlich klar: Du hast den Krankenwagen nicht gerufen, und es bestand auch keine Notwendigkeit dafür, da kein Notfall vorlag (anders, wenn jemand schuldhaft einen Unfall verursacht und selbst dabei so schwer verletzt wird, daß er nicht in der Lage ist, selbst den Krankenwagen zu rufen kann: in diesem Falle haftet der Unfallverursacher und nicht derjenige, der den Krankenwagen pflichtgemäß gerufen hat, weil er sich sonst wegen unterlassener Hilfeleistung strafbar machen würde).
Zur Haftung ist daher die französische Polizei verpflichtet, da diese den unnötigen Krankentransport veranlaßt hat.

Um jedoch Weiterungen mit unvorhersehbaren Folgen zu vermeiden, rate ich Dir, die ganze Sache auf sich beruhen zu lassen und einfach nicht zu zahlen. Ich kann mir nicht vorstellen, daß französische Behörden die Möglichkeit haben, ihre "Forderungen" von in der Schweiz wohnhaften Schweizer Bürgern beizutreiben (schließlich ist die Schweiz nicht Mitglied der EU), und Barfußlaufen dürfte auch in Frankreich nicht ordnungswidrig sein.

Barfüßige Wintergrüße,
Markus U.


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