Ein geisteskranker, anonymer Auftraggeber rief die Polizei (Hobby? Barfuß! 2)

Manfred (Ten), Stammposter, Wednesday, 20.12.2006, 11:51 (vor 6486 Tagen) @ Jay

Hi Michael,
du brauchst jetzt auf jeden Fall kompetente anwaltliche Hilfe von >jemand, der Bescheid weiß, wenn eine 'Fa.' (hier Krankentransport) >in F Ansprüche gegen einen CH-Staatsbürger per nationalem >Zwangsvollstreckungsrecht (ich habe keine Ahnung, wie die >Verhältnisse in CH liegen) durchzusetzen versucht.

Nur kann es ihm dann passieren dass die Anwaltskosten ein Vielfaches der geforderten Summe betragen...

Es gibt nunmehr 2 Möglichkeiten:
a) Zwischen F und CH besteht kein entsprechendes Abkommen bezüglich der Vollstreckbarkeit von Forderungen. Dann kannst du alles Papier sofort in den Müll werfen, dich aber nicht mehr nach F hineinwagen (sofortige Festnahme wg. Betrug, du stehst auf der Fahndungsliste, die jedes Gendarmeriefahrzeug bei Routinekontrollen per Datenfunk abruft);

Betrug ??? Er hat doch niemanden BETROGEN !
Und da es sich um eine privatrechtliche Forderung handelt wird er sich auch kaum auf einer "Fahndungsliste" zur Festnahme wiederfinden.

Man muß nun versuchen, die "Auftraggebungs-Ursache" juristisch zu >zerpflücken. Das heißt, die Polizei griff unrechtmäßig ein, als sie >dich rein zufällig sah, wie du outdoor mit nacktem Oberkörper, >kurzer Hose, BF, öffentlich "anzutreffen" warst >Voll barfüßig >solidarisch und in Hilfsbereitschaft, wo es mir möglich ist,

Hier können sie sich hinter dem Argument verschanzen, das eine begründete ANNAHME auf eine "hilflose Person" vorlag, damit würden sie wohl durchkommen (in Deutschland wäre das so)

Wer erinnert sich an den Fall in D vor Jahren, als ein völlig unschuldiger Wanderer "irrtümlich" in seinem Hotelzimmer von der Polizei erschossen wurde - die Beamten gingen auch straffrei aus.

Ich würde es trotzdem keinesfall zahlen - schon aus Prinzip - und notfalls an die Öffentlichkeit damit gehen (Zeitung/TV)

Betroffene Grüsse
Manfred

Jay


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