kein Notfall - die Polizei muss zahlen für einen unnötig bestellten Krankenwagen (Hobby? Barfuß! 2)

steveh, Stammposter, Tuesday, 19.12.2006, 18:29 (vor 6487 Tagen) @ Michael aus Zofingen

Wie dem auch sei: Es ist einfach ein starkes Stück, daß in einem demokratischen Rechtsstaat ein unbescholtener Mensch wegen Barfußlaufen in Kombination mit leichter Kleidung an einem öffentlichen Ort, was weder verboten, noch gebührenpflichtig ist, sondern für jeden kostenlos möglich sein sollte, derartige Dinge geschehen können. Auch wenn die Höhe der Summe auch für mich fast schon "Peanuts" sind. Das mußte mal gesagt werden!

Bestellt wurde der Krankenwagen nicht von dir selbst, sondern von der örtlichen Polizei, aufgrund einer falschen Enschätzung dass eine Krankenhausbesuch aus welchen Gründen auch immer notwendig wäre.
Aber dafür hätte es in diesem Fall gewiss keinen Krankenwagen gebraucht.
In der Regel muss derjenige der einen Krankenwagen nötigerweise oder unnötigerweise für sich oder einen anderen bestellt, dafür zahlen. Und vorsätzlich unnötige Anforderung von erster Hilfe steht sogar in den meisten Ländern strafbar. Also befindet die besagte Polizeidienststelle sich hier in einer gesetzlichen Grauzone...
Erste Hilfe war gewiss nicht nötig.
Es war kein lebensgefährlicher Notfall. Um von einem Arzt feststellen zu lassen ob du auch ganz gewiss keine Erfrierungen an Beinen und Füssen hattest, wäre eine Fahrt im Dienstwagen ausreichend gewesen.

Fazit:
da ich kaum annehme dass die Krankenkasse für die Bestellung eines Krankenwagens durch die Polizei zahlt, muss die Polizei selbst zahlen. (auch weil sie den "Erfrorene Füsse"-Transport hätte selbst durchführen können)


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