Ein geisteskranker, anonymer Auftraggeber rief die Polizei (Hobby? Barfuß! 2)

Jay, Tuesday, 19.12.2006, 19:28 (vor 6487 Tagen) @ Michael aus Zofingen

Hi Michael,
du brauchst jetzt auf jeden Fall kompetente anwaltliche Hilfe von jemand, der Bescheid weiß, wenn eine 'Fa.' (hier Krankentransport) in F Ansprüche gegen einen CH-Staatsbürger per nationalem Zwangsvollstreckungsrecht (ich habe keine Ahnung, wie die Verhältnisse in CH liegen) durchzusetzen versucht.
Es gibt nunmehr 2 Möglichkeiten:
a) Zwischen F und CH besteht kein entsprechendes Abkommen bezüglich der Vollstreckbarkeit von Forderungen. Dann kannst du alles Papier sofort in den Müll werfen, dich aber nicht mehr nach F hineinwagen (sofortige Festnahme wg. Betrug, du stehst auf der Fahndungsliste, die jedes Gendarmeriefahrzeug bei Routinekontrollen per Datenfunk abruft);
b) es besteht eine ähnliche Situation dergestalt, daß in D schließlich der Gerichtsvollzieher kommt, wenn in A zu schnell gefahren wird und das Ticket per teutscher Obrigkeit an den teutschen "Betroffenen" weitergeleitet wird. Als notorisch liberaler "Parker" in München (wäre das Manhattan-Projekt bis inklusive 1945 nicht derart schwierig gewesen, wäre es heute eine moderne, verkehrsgerechte Stadt) mußte ich schnell lernen, mit der Argumentation "ich bin nicht der Abschlepp-Auftraggeber" auf verlorenem Posten zu stehen, wenn es darum ging, entsprechende Rechnungen nicht zahlen zu wollen (war auch schon [übrigens barfuß] provisorisch eingesperrt, als ich mein eigenes Auto "gestohlen" hatte [§ 130 StGB, Verwahrungsbruch]).
Man muß nun versuchen, die "Auftraggebungs-Ursache" juristisch zu zerpflücken. Das heißt, die Polizei griff unrechtmäßig ein, als sie dich rein zufällig sah, wie du outdoor mit nacktem Oberkörper, kurzer Hose, BF, öffentlich "anzutreffen" warst (ähnlich wie ein Kfz in D ohne Behinderung, außerhalb der Feuerwehranfahrtszone unrechtmäßig abgeschleppt wurde).
Argumentation: Du kamst gerade aus der Sauna oder dem Swimmingpool eines Bekannten und wolltest aus der Bike-Tasche deine Geldbörse, Brille o. dgl. holen, als dich eben zufällig die Polizei sah (oder ein Zeuge, der sie rief), Behörder dieser Art speichern nämlich keine Feindetails...
Sicher hast du in jenem 'Hospital' nichts unterschrieben, aber hoffentlich auch nicht zu frech zurückgeredet, als man das Szenario "ein BF zieht sich auf Kommando Schuhe an" heiß und innig herbeizuführen trachtete... (Person: unauffällig. Kein Befund).
Besser ist es aber doh, wenn man dem Rechnung trägt, daß gewöhnliche Sterbliche mit der Tatsache "Hyperkälteharter BF mit entsprechendem Begleitoutfit" nicht so ohne weiteres klarkommen. Ich parke mein 4rad auch nicht mehr so respektlos auf Münchens "Siemensplatz" (Wittelsbacher[?]platz), wo irgendeinem patinagrünen Denkmals-Typ, der x Kriege verloren hat, Abertausende in den sinnlosen Schlachtfeldtod geschickt hat, gehuldigt werden muß, indem man keine Autos mehr vor ihm abstellt.
Einfach, um Ruhe zu haben.
Niemand wird sich 'reinmengen, ob du die € 44,32 nonchalant um der Ruhe willen zahlst oder dir diesen Verlust berechtigterweise nicht gefallen läßt.
Voll barfüßig solidarisch und in Hilfsbereitschaft, wo es mir möglich ist,
Jay


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