Bei einigen großen Handelskonzernen wohl schon (Hobby? Barfuß! 2)
Hi Lorenz!
Ein Geschäftsmann kann das Hausrecht in Anspruch nehmen oder durch seine Angestellten ausüben lassen und beliebig viele Kunden aussperren. Er muss halt mit seinen Umsatzeinbußen klarkommen. Wal-Mart, wo auch öfter Barfüßige hinauskomplimentiert wurden, kommt in Europa allerdings auf keinen grünen Zweig.
Ich bin noch nie bei Wal- Mart wegen meiner nackten Füße des Hauses verwiesen worden, obwohl ich in Ratingen sehr oft barfuß bei Wal- Mart einkaufe.
Wenn mich so ein Händler wegen Barfußlaufens vor die Türe setzt, ist das unweigerlich das Ende der Geschäftsbeziehung.
So mache ich das auch.
Man hat in einer freien Wirtschaft ja seine Alternativen -- und als Kunde Anspruch auf eine anständige Behandlung!
Jawoll!
Barfüßige Herbstgrüße,
Markus U.