Sehr erschreckend. Kommen hierzulande US-Verhältnisse? (Hobby? Barfuß! 2)
An die Geschäftsleitung
Metro-Verbrauchermarkt Linden
Sehr geehrte Damen und Herren!
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Meine Bitte, mit der Marktleitung sprechen zu dürfen wurde mir umgehend gewährt und in einem sehr freundlichen Gespräch erklärte mir Herr Joud, dass es tatsächlich eine Anweisung an die Mitarbeiter gebe, Kunden, die barfuss laufen nicht einzulassen...
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Hi Martin,
ausgezeichnet geschrieben, ich sehe nicht die geringste Verbesserungsmöglichkeit. Zum einen hat man ja immer noch die gute "Geschäftsbeziehung" hervorgehoben, gleichzeitig auch die Sache mit den "Verletzungsrisiken" disabled.
Aber: Gib nichts 'drauf, wenn Gespräche in "freundlicher Atmosphäre" verlaufen, sich aber in der Sache nichts bewegt. Natürlich wird man in diesem Fall die "Gesprächsatmosphäre" nicht vergiften, aber ich werde dann zwar nicht im geringsten lautstärker, aber zunehmend sachlich-unterkühlt.
Erschreckend ist vor allem: WER hat Anweisung gegeben, BF-Kunden sozusagen als "nicht geschäftsfähig" einzustufen, indem sie im Extremfall - wie eine entmündigte Person - den Einkaufswagen mit der Ware stehen zu lassen haben, sie also gar nicht zahlen "dürfen" und das Geschäft somit nicht zustande kommt? War es die Marktleitung nur dieser Filiale, z. B. Hr. Joud, oder war dies bereits eine ALLGEMEINE Anweisung von oben, z. B. der Leitung dieser Marktkette in Deutschland?
Ich fürchte nur, daß die sich wieder mit dem Verweis auf Haftung bei Verletzungen und entsprechende Risiken 'rauswinden werden (obwohl, wie ich bereits bei Wiener Hofburg/Schatzkammer ausführte, ein verletzter BF völlig chancenlos ist, Behandlungskosten/Verdienstausfall/evtl. Schmerzensgeld einklagen zu wollen, sie also juristisch völligen Mist reden/schreiben) und nicht zugeben werden, daß das BF-Verbot rein ideologisch motiviert ist.
Dann ist die "Geschäftsbeziehung" ohnehin beendet und man kann oder wird ihnen den juristischen Unsinn erläuternd und auf das Ideologische resumierend zurückschreiben.
Es dürfte nicht so ganz einfach sein, der Marktkette ggf. durch die Presse einen Imageschaden beibringen zu wollen. Weitere Details kann ich hier der Länge wegen nicht bringen.
Evtl. (da schreiben aber dann am besten noch die wirklichen RAe unter den Teilnehmern, z. B. Markus U. etwas dazu) hilft folgendes juristische Konstrukt:
Fragwürdig ist, ob eine Diskriminierung eines BFigen Kunden überhaupt zulässig ist. Zum einen, weil ein solcher Markt kein Nobelrestaurant oder Kultstätte wie die Bayreuther Festspiele sind, in denen man aufgrund "gesellschaftlichen Konsenses" von einem bestimmten Outfit der Besucher "ausgeht".
Zum anderen gab es vor vielen Jahren einmal einen Prozeß, weil der Skihersteller Bogner sich einfach weigerte, bestimmte Endhändler (Sportartikelgeschäfte) zu beliefern (ohne daß etwa Anlässe wie Zahlungssäumigkeit u. dgl. gegeben waren). Bogner wurde total dazu verdonnert, alle zu beliefern, "Diskriminierung" war nicht zulässig!
Bitte unbedingt uns alle auf dem Laufenden halten.
Geht jetzt die USA-Scheiße hier los?
Äußerst besorgte Barfußgrüße, Jay