zum ersten mal rausgeflogen (METRO-Markt) (Hobby? Barfuß! 2)

Martin (Giessen), Stammposter, Friday, 24.11.2006, 17:48 (vor 6512 Tagen)

Hallo miteinander!

In diesem ach so barfussfreundlichem Herbst passierte mir nun am eigenen Leib zum ersten Mal seit fast 3 jahren eine echte Zurückweisung im öffentlichen Leben wg. Barfuss.

In einem METRO-Großmarkt, in dem ich wirklich seit 2 Jahren immer wieder barfuss einkaufen war, hat man mich am Montag nicht mehr reingelassen, bevor ich nicht ein Paar Schuhe anziehen würde. aber lest selber:

An die Geschäftsleitung
Metro-Verbrauchermarkt Linden

Sehr geehrte Damen und Herren!

Seit vielen Jahren bin ich bei Ihnen Kunde und genieße immer wieder den entspannten Einkauf der größeren Dimension bei Ihnen im Hause in Linden. Besonders angenehm empfinde ich dabei Ihr ausgesprochen serviceorientiertes und freundliches Personal, was mir als Kunden sehr oft eine große Hilfe ist.

Am vergangenen Montag (20.11.2006) wurde ich allerdings Mittelpunkt einer sehr unerfreulichen Begebenheit in Ihrem Hause. Gegen 19:30 betrat ich Ihren Markt um einige Informationen zu speziellen Produkten einzuholen und einige wenige Kleinigkeiten mitzunehmen. Während dieses Einkaufs stieß ich auf Ihr Angebot an Schwerlastregalen, weshalb ich den Markt durch die Eingangskontrolle noch einmal verlassen musste, um mir einen Einkaufswagen von draußen zu holen. Diese Absicht erläuterte ich auch der Mitarbeiterin am Empfang. Nachdem diese mich nach draußen gelassen hatte, fielen ihr meine unbeschuhten Füße auf und sie erklärte mir, dass sie mich barfuss nicht mehr in den Markt einlassen könne. Trotz meiner Hinweise, dass ich
1. seit mehr als 2 Jahren immer wieder barfuss bei Ihnen ohne jegliche Beanstandung einkaufen war,
2. generell keine Schuhe mehr trage und
3. die Waren meines begonnen Einkaufs noch im Markt seien, und ich gerne diesen Einkauf abschließen wolle, konnte sie dazu bewegen mich einzulassen.
Erst als ich ein Paar Schuhe aus meinem Auto holte, das ich dort für Notfälle bei Verkehrsunfällen mit mir führe, konnte ich wieder den Markt betreten. Meine Bitte, mit der Marktleitung sprechen zu dürfen wurde mir umgehend gewährt und in einem sehr freundlichen Gespräch erklärte mir Herr Joud, dass es tatsächlich eine Anweisung an die Mitarbeiter gebe, Kunden, die barfuss laufen nicht einzulassen. Offenbar befürchten Sie als Betreiber des Marktes haftungsrechtliche Konsequenzen, sollte es während eines Einkaufs zu Verletzungen kommen.
Ich habe Herrn Joud meine Position erläutert und angeboten, eine Haftungsausschlußerklärung abzugeben, um Sie abzusichern. Er sagte mir eine wohlwollende Prüfung durch die Betriebsleitung und die Rechtsabteilung zu, bat mich aber um eine schriftliche Eingabe.

Ich laufe nun seit mehreren Jahren in nahezu allen Situationen des Alltags das ganze Jahr hindurch barfuss. Diese Erfahrung erlaubt es mir sehr gut das Verletzungs- und oder Unfallrisiko des Barfusslaufens für meine Person realistisch einzuschätzen. Aus diesem Grund fällt es mir leicht, Sie ausdrücklich von jedweder Haftung freizustellen für Verletzungen meiner Person, die während eines Besuches in Ihrem Hause entstehen und ursächlich oder modal mit meiner Barfüssigkeit zusammenhängen.

Sollten sie mir unter Berufung auf Ihr Hausrecht trotz dieser Erklärung weiterhin das Betreten des Marktes nur in Schuhen gestatten, müsste ich leider künftig auf entsprechende Einkäufe verzichten, was mir außerordentlich leid täte. Andererseits ist das Barfusslaufen inzwischen für mich zu einer so großen Selbstverständlichkeit geworden, dass ich mich durch eine solche Reglementierung zu sehr in meiner persönlichen Freiheit eingeengt fühlen würde. Dies schmälerte den Einkaufsgenuss bei METRO dann doch erheblich.

Gestatten Sie mir auch den Hinweis, dass ich in dieser Zeit aus eigener Erfahrung berichten kann noch nie eines Einzelhandesl- oder Großhandelsgeschäftes wegen des Nichtgebrauchs von Schuhen verwiesen worden zu sein und aus vielen Berichten von anderen Barfuss-Gängern in der Bundesrepublik (siehe z.B.: www.hobby-barfuss.de) weiss, dass es zwar hin und wieder im Bereich von Verbrauchermärkten gleichgelagerte Diskussionen gibt, aber bisher keine Handelsvertretung nach Kenntnis der Umstände auf die Durchsetzung dieser Hausordnung bestanden hat.

Lich, 23.11.2006

Ich bin auf die Reaktion gespannt. Mir lag auf der Zunge (auf der Tastatur) an den letzten Absatz noch anzufügen, dass ein Präzedenzfall im Metro-Markt sicher im Internet auf öffentliches Interesse stoßen würde, habe mir aber diese Drohgebärde bewusst verkniffen, da die persönlichen Gespräche ja SEHR freundlich abliefen

barfüssige Grüße

Martin


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