Hinweisschild wäre in Ordnung (Hobby? Barfuß! 2)

Georg, Stammposter, Friday, 01.09.2006, 18:33 (vor 6597 Tagen) @ Lothar

Ich erinnere mich an ein Gerichtsurteil, wo der Supermarkt haften musste, weil eine Frau auf einem Salatblatt ausrutschte.
In der Urteilsbegründung hieß es unter anderem, dass das Personal
verpflichtet sei, alle 30 Minuten den Boden zu inspizieren und sauber zu machen. Nur ist das in der Praxis auf Grund der
Personalausdünnung völlig unmöglich.

Die Lösung dafür kann aber nicht sein, dass die Kunden demnächst im Weltraumanzug das Geschäft betreten, um vor allen Eventualitäten geschützt zu sein. Entweder werden solche Urteile in Zukunft nicht mehr gefällt - oder der Laden richtet sich darauf ein (was die Kunden dann freilich an den Preisen merken werden).

Und seit ich einen kleinen Minijob im Getränkemarkt habe, weiß ich

auch, wie schnell da was in Scherben geht [...] Da ich auch schon mehrere Barfüsser, auch Kinder, im Laden beobachtet habe, wollte ich auch schon meiner Chefin vorschlagen, ein Schild aufzustellen, dass das barfüssige Betreten auf eigene Gefahr erfolgt.

Dagegen ist meines Erachtens auch nichts einzuwenden.
Außerdem ist die "Gefahrenlage" im Getränkeshop sicher anders einzuschätzen als in einem Supermarkt. Der Bitte eines Getränkemarkts, Schuhe anzuziehen, bin ich auch nachgekommen, weil ich das nachvollziehen kann. Danach habe ich allerdings meinen Getränkelieferanten gewechselt :-))
Ich habe mich übrigens vorgestern aus Schusseligkeit im Dienst an unserem Papierschneider geschnitten - mit Handschuhen wäre das natürlich nicht passiert. Ich werde aber niemanden verklagen - dadurch hat das Hinweisschild, dass das barhändige Benutzen auf eigene Gefahr geschieht, wohl auch noch etwas Zeit.

Serfuß
Georg


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