Ungeheuerlich (Hobby? Barfuß! 2)
Hallo Mark!
Mark:
Wenn Du aber durch langes barfüssiges Stehen in der Kälte einen Schaden geholt hättest, hättest Du eine Anzeige eingereicht?
Michael:
Ich habe noch nie mit Gerichten zu tun gehabt und lege auch nicht unbedingt Wert darauf. Der nächste Weg wäre wohl die Dienstaufsichtsbeschwerde, aber die bringt meistens nichts, da Polizisten meistens dafür sorgen, daß ihre Kontrollen ohne lästige Zeugen passieren. Im Zweifelsfall würden sie alles abstreiten. Und welcher Polizist sagt schon gegen seinen Kollegen aus.
Mark:
Zuerst müsste man wohl zum Arzt gehen, welcher einem bescheinigt, durch langes, barfüssiges Stehen in der Kälte krank geworden zu sein. Aber ob man so etwas von eime Arzt kriegt?
Michael:
Ohne Arzt läuft sicher nichts. Aber zu dem muß man ja sowieso. Er muß ein Attest ausstellen, wenn man etwa für längere Zeit arbeitsunfähig ist. Und sicher würde er schreiben, daß der Schaden durch langen (barfüßigen) Aufenthalt in der Kälte gekommen ist. Aber solange der Arzt nicht gerade selber ein Barfußanhänger ist, würde er sich hüten zu schreiben, daß der Schaden durch langes Stehen gekommen ist und beim barfüßigem Gehen NICHT passiert wäre. Und schon wäre der Arzt aus dem Schneider und der Barfüßer stünde da.
Mark:
Als einfacher Bürger oder eben Barfüsser ist man in einer solchen Situation schon der Dödel. Denn wenn man es an Gerichte weiterziehen möchte, kann dies teuer werden. Und wer kann sich schon Gerichtskosten von mehreren zehntausend Franken leisten?
Michael:
Gerichte sind teuer. Und selbst wer Geld hat (und bereit ist, es für solche Dinge auszugeben), der bekommt noch lange nicht recht, außer wenn man prominent ist.
Mark:
Ein Gericht würde sicher sagen: Der Barfüsser sei selber schuld, in der Kälte ohne Schuhe unterwegs zu sein. Und er muss sich dabei bewusst sein, in eine Polizeikontrolle zu kommen, was dann auch ein längeres rumstehen zur Folge haben könnte...
Michael:
Dem ist leider so. Es sind auch schon mal Rentner zu später Stunde in einer S-Bahn überfallen wollten, und da hieß es lapidar: "Die Rentner sind selber schuld. Was müssen sie auch die S-Bahn benutzen, wenn sie das Geld für ein Taxi haben!"
Vermutlich ist es auch nicht so ohne weiteres möglich, die einzelnen Polizisten selbst, die einen kontrollierten vor Gericht anzuzeigen. Und wenn schon, dann müßten die Polizisten ihre Anwälte nicht aus eigener Tasche bezahlen, sondern dafür würde eine staatliche Institution (z.B. der Kanton) aufkommen. Gegen Polizisten (und andere Staatsangestellte) kann man vermutlich nur privat vorgehen, wenn sie in ihrer Freizeit etwas unanständiges taten.
Nachdenkliche Grüße
Michael aus Zofingen