2. Schreiben an die BVG Beschwerdestelle (Hobby? Barfuß! 2)

Thomas (bei Koblenz), Monday, 21.08.2006, 08:31 (vor 6674 Tagen) @ Ulrich (Berlin)

Hallo,

ich habe eben im Netz was über das Anti-Diskriminierungsgesetz gelesen.
Das könnte meiner Meinung nach auch in diesem Fall (Nichtbefördern von Barfüßlern) zur Anwendung kommen.

"Das Anti-Diskriminierungsgesetz

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) tritt voraussichtlich in wenigen Tagen in Kraft. Es soll verhindern, dass Mitarbeiter wegen Rasse, ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion, Behinderung, Alter oder sexueller Identität diskriminiert werden. Den Personalabteilungen beschert das AGG eine Menge Arbeit: Schichtpläne, Stellenausschreibungen, Arbeitsabläufe, Firmenstrukturen, Entgelt- und Beförderungssysteme müssen akribisch überprüft werden. Denn bei Verstößen gegen das Gesetz drohen Schadensersatzforderungen - mindestens zwei Monatsgehälter, nach oben ist die Skala offen."

Und hier noch ein Beispiel:

"Fallstrick Kundenkontakt

Falls ein Busfahrer einer älteren Dame mit Fahrausweis die Bitte abschlägt, ihr in den Bus zu helfen, könnte diese sowohl den Fahrer als auch den Busunternehmer auf Schadensersatz verklagen. Denn dann liegt eine Diskriminierung wegen des Alters vor."

Grüße
Thomas (bei Koblenz)


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