2. Schreiben an die BVG Beschwerdestelle (Hobby? Barfuß! 2)

Michael aus Zofingen @, Stammposter, Friday, 11.08.2006, 13:15 (vor 6618 Tagen) @ Ulrich (Berlin)

Hallo Ulrich,

relativ lang ist Dein Text ja geworden. Auch wenn kurze Texte in der Regel bei Behörden mehr Wirkung zeigen, so war es in Deinem Fall nicht möglich. Hier ein paar Anmerkungen:

"und auf das Hausrecht (§3 Abs. 3) alleine wird sich ihr Fahrer ja wohl auch nicht berufen können, oder dürfte er danach vielleicht auch nach belieben Leute die ihm unsympatisch sind, wie Ausländer, Farbige, Schwule, etc. von der Beförderung ausschließen?
Eine solche Diskriminierung einer Minderheit, wie es Menschen, die gerne barfuß laufen, offensichtlich leider auch sind, verstößt gegen geltendes Recht. Nicht nur gegen das Personenbeförderungsgesetz, auch gegen das Grundgesetz. Ich überlege sehr, ob ich nicht die zuständige Aufsichtsbehörde beim Land Berlin wegen Verstoß gegen die Beförderungspflicht einschalten sollte. "

Der Fahrer kann nicht willkürlich bestimmen, wen er mitnimmt und wen nicht, solange der potentielle Fahrgast nicht gegen die Beförderungsbedingungen verstößt. Nackte Füße sind keine Waffen (was man von Pfennigabsätzen und Hutnadeln nicht unbedingt sagen kann), Barfußlaufen ist auch keine Krankheit, und einen gültigen Fahrausweis hattest Du sicher auch. Grundsätzlich können die Verkehrsbetriebe natürlich jederzeit die Beförderungsbedingungen ändern. Sie dürfen nicht in den Beförderungsbedingungen Schwarze, Juden, Ausländer oder Frauen ausschließen. Würden sie das tun, würden sie gegen das Grundgesetz verstoßen, nämlich daß man Menschen nicht wegen ihrer Rasse, Religion, Herkunft oder ihres Geschlechts benachteiligen darf. Leider dürfen sie aber in den Beförderungsbedingungen theoretisch Barfüßer ausschließen (und nicht einmal einen Grund angeben). Schließlich gehören Barfüßer nicht zu einer anderen Rasse, Religion usw. (Eine Stellenanzeige mit dem Text: "Raucher brauchen sich gar nicht erst bewerben" ist auch nicht verfassungswidrig, wie kürzlich festlegt wurde).

"Verständnis für Ihre unmotivierte Standardantwort habe ich überhaupt nicht! Am meisten wundert mich, dass sie für dieses simple Schreiben über einen Monat gebraucht haben.
Im übrigen möchte ich an dieser Stelle betonen, dass ich zu Ihren Qualitätstestern gehöre (Nr. 495). Sie können sich da gerne bei Frau Domke erkundigen. Mit der Qualität Ihrer Leistung, Frau Reinhardt, bin ich aber zur Zeit überhaupt nicht zufrieden!
Ich erwarte nun eine Entschuldigung und eine eindeutige Erklärung, dass ich jederzeit die BVG barfuß benutzen darf, damit ich im Notfall ihrem unwissenden Personal etwas entsprechendes vorzeigen kann. Andernfalls sehe ich mich gezwungen eine Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde beim Land Berlin wegen Verstoß gegen die Beförderungspflicht zu schreiben!"

Diese Passage ist zwar nicht gerade höflich, aber ansonsten besteht die Gefahr, daß Dein schreiben im Papierkorb landet. Du hast ja schließlich nicht mit einem Anwalt gedroht, um gegen den fehlbaren Busfahrer (oder gegen Frau Reinhardt) persönlich vor Gericht zu gehen.

"Als Mitglied der Barfuß-Initiative Berlin war ich übrigens am Mittwoch in der Fernsehsendung ZIBB zu sehen."

Ob es sinnvoll ist zu erwähnen, daß Du Mitglied einer Barfußinitiative bist, sei mal dahingestellt. Wenn man als Einzelperson schreibt, ist die Gefahr zwar größer, daß der Brief im Papier landet. Wenn man aber irgendeinen "Verein" erwähnt, der Nichtbarfüßern unbekannt ist, dann könnte ein Laie glauben, diese Initiative würde in erster Linie barfuß laufen, um andere zu ärgern.

Im Allgemeinen ist mir aufgefallen, daß sich in Fällen wie dem Deinen immer wieder Personen im Forum zu Wort melden, von denen man sonst nie oder kaum was hört. Und meistens stehen gerade diese Leute nicht auf Seiten des Barfüßers, sondern auf Seiten des Barfußgegners, egal, ob es sich bei dem Gegner um einen Busfahrer, einen Türsteher, einen Polizisten, einen Domschweizer, einen Spießer oder sonst wen handelt. Eine Sache, die mich nachdenklich stimmt.

Schöne Grüße

Michael aus Zofingen


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