2. Schreiben an die BVG Beschwerdestelle (Hobby? Barfuß! 2)

Ulrich (Berlin) @, Stammposter, Thursday, 10.08.2006, 23:57 (vor 6619 Tagen)

Hallo

Soeben habe ich folgenden Text an die BVG geschrieben:

Sehr geehrte Frau Reinhardt

Betr.: Mein Schreiben vom 30.6.06 und Ihre Antwort vom 9.8.06 bzgl. Barfuß im Bus

Sie schrieben mir:

> Bezugnehmend darauf möchten wir ihnen mitteilen, dass der Busfahrer vor Ort die Entscheidung treffen kann ob oder wie die Fahrgäste befördert werden.
[quote]
Die Sicherheit der Fahrgäste steht an erster Stelle,es kann durchaus bei einem Unfall zu Verletzungen kommen .

Da spielt der Versicherungsschutz eine große Rolle.Wir bitten daher um ihr Verständnis.[/quote]

Wie Bitte?

1. Der Busfahrer kann nicht jede beliebige Entscheidung treffen! Dagegen steht das Personenbeförderungsgesetz (§22 PBefG). Die BVG ist demnach zur Beförderung verpflichtet, wenn 1. die Beförderungsbedingungen eingehalten werden (das tat ich), 2. die Beförderung mit den regelmäßig eingesetzten Beförderungsmitteln möglich ist (das war sie) und 3. die Beförderung nicht durch Umstände verhindert wird, die der Unternehmer nicht abwenden und denen er auch nicht abhelfen kann (das war auch nicht der Fall).
An Ihre Beförderungsbedingungen habe ich mich selbstverständlich auch gehalten. Ich habe in keiner Weise Sicherheit und Ordnung des Betriebes gefährdet, war weder betrunken, noch krank oder bewaffnet (§3 Abs. 1), und auf das Hausrecht (§3 Abs. 3) alleine wird sich ihr Fahrer ja wohl auch nicht berufen können, oder dürfte er danach vielleicht auch nach belieben Leute die ihm unsymatisch sind, wie Ausländer, Farbige, Schwule, etc. von der Beförderung ausschließen?
Eine solche Diskriminierung einer Minderheit, wie es Menschen, die gerne barfuß laufen, offensichtlich leider auch sind, verstößt gegen geltendes Recht. Nicht nur gegen das Personenbeförderungsgesetz, auch gegen das Grundgesetz. Ich überlege sehr, ob ich nicht die zuständige Aufsichtsbehörde beim Land Berlin wegen Verstoß gegen die Beförderungspflicht einschalten sollte.

2. Selbstverständlich kann sich ein Fahrgast bei einem Unfall verletzen, aber glauben sie ernsthaft, dass z. B. ein paar Flipflops einen dagegen schützen könnten? Vermutlich stürzt die Frau auf High-Heels eher, als jemand, der mit seiner eigenen Fußsohle fest auf dem Boden steht. Die Sicherheit der Fahrgäste steht an erster Stelle? Wo gefährde ich denn jemanden? Da geht von Frauen mit Pfennigabsätzen oder Männern mit Springerstiefeln wohl eine erheblich größere Gefahr aus, wenn diese Leute anderen, die z. B. Sandalen tragen auf den Fuß treten. Werden solche Menschen auch vom Transport ausgeschlossen?
Oder meinten Sie ich gefährde mich selbst? Frauen mit hohen Absätzen gefährden sich selbst viel mehr. Sie können viel leichter umknicken oder stürzen. Außerdem schaden viele Schuhe langfristig viel mehr, als gelegentliche kleine Verletzungen durch Glassplitter, die es in Bussen so gut wie nie gibt, denn die Busse sind keineswegs so schmutzig, wie Sie vielleicht glauben. Über 98% der Menschen werden mit gesunden Füßen geboren, aber 80% der Menschen haben im Alter Fußprobleme. Das liegt fast immer an den Schuhen, die diese Menschen trugen. Barfuß ist wesentlich gesünder und daher das geringere Risiko. Das wird Ihnen sicher jeder gute Orthopäde bestätigen.
"Die Sicherheit der Fahrgäste steht an erster Stelle" ist eine ganz billige Phrase, die in diesem Zusammenhang völlig ungerechtfertigt bleibt.

3. Bitte teilen Sie mir doch mit, WELCHE Rolle der Versicherungsschutz spielen soll. Die Gefahr sich zu verletzen dürfte, wie schon oben beschrieben, wesentlich größer sein, wenn man mit Plateauschuhen oder sonstigen hohen Absätzen umknickt, wenn man beim Bremsen stolpert oder sich irgendwo den Kopf stößt. Darf man die BVG eigentlich noch ohne Helm benutzen? Schließlich könnte man sich ja stoßen und eine Gehirnerschütterung bekommen.

4. Verständnis für Ihre unmotivierte Standardantwort habe ich überhaupt nicht! Am meisten wundert mich, dass sie für dieses simple Schreiben über einen Monat gebraucht haben.
Im übrigen möchte ich an dieser Stelle betonen, dass ich zu Ihren Qualitätstestern gehöre (Nr. 495). Sie können sich da gerne bei Frau Domke erkundigen. Mit der Qualität Ihrer Leistung, Frau Reinhardt, bin ich aber zur Zeit überhaupt nicht zufrieden!

Ich erwarte nun eine Entschuldigung und eine eindeutige Erklärung, dass ich jederzeit die BVG barfuß benutzen darf, damit ich im Notfall ihrem unwissenden Personal etwas entsprechendes vorzeigen kann. Andernfalls sehe ich mich gezwungen eine Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde beim Land Berlin wegen Verstoß gegen die Beförderungspflicht zu schreiben!

Viele Grüße

Ulrich Conrad
(Barfuß-Initiative Berlin)

P. S. Als Mitglied der Barfuß-Initiative Berlin war ich übrigens am Mittwoch in der Fernsehsendung ZIBB zu sehen. Vielleicht sollte ich auch den Thorsten Reinke vom RBB, der mich interviewt hat, mal fragen, ob ihn dieses Thema interessiert?

Hoffentlich bekomme ich nun endlich eine akzeptable Antwort.

Viele Grüße und vielen Dank für Eure Tipps

Ulrich


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