Mit der Hausordnung irrst Du leider (Hobby? Barfuß! 2)
Hallo Georg, hallo Barfüßer,
Ich bin kein Jurist, habe freilich beruflich mit dem Rechtswesen gelegentlich zu tun. Insofern nehme ich zunächst einmal an, daß die Hausordnung vom Eigentümer erlassen sein und schriftlich vorliegen muß - und nicht jede Kassiererin sich schnell und mal eben ihre eigene machen darf - auch nicht "nach zwanzig Jahren Gastronomieerfahrung" (ich will jetzt nicht zynisch werden - aber gab es mit dieser Qualifikation in einer unter großem Arbeitskräftemangel leidenden Branche wirklich keine idealeren Jobs als den an der Mensakasse ?)
Hier irrst Du leider. Eine vorherige schriftliche Hausordnung ist nicht erforderlich (Du mußt ja auch nicht vorher schriftlich festlegen, was Du nicht willst, was Deine Gäste in Deiner Wohnung tun, um es Ihnen verbieten zu können). Es geht einzig und allein um die Ausübung von Hausrecht, und die kann auch der kleinsten Angestellten an der Kasse übertragen sein...
Aber es ist AFAIK erforderlich, die Berechtigung zur Ausübung des Hausrechts offensichtlichen Nichteigentümern des Hauses s c h r i f t l i c h zu übertragen.