Unabhängig von irgendwelchen Gesetzen gilt jedenfalls das Hausrecht (Hobby? Barfuß! 2)

Dr. Oliver Schloz @, Saturday, 14.08.1999, 19:22 (vor 9169 Tagen) @ MarkusII

Liebe Forumsteilnehmer,

nachdem die Frage, ob der Zutritt zu irgendwelchen Gebäuden mit nackten Füßen aufgrund irgenwelcher Bestimmungen verboten sein kann, in verschiedensten Zusammenhängen in diesem Forum bereits öfters aufgetaucht ist, möchte ich mein Schweigen durchbrechen und hierzu eine hoffentlich sachkundige Antwort geben:

Auch wenn es Euch sicher nicht gefällt: Niemand ist verpflichtet jemand anders in sein Etablissement zu lassen, wenn er an dessen Äußeren Anstoß nimmt, sei es auch nur wegen nackter Füße.

Dies gilt unabhängig davon, ob es sich nun um ein Amt, ein Museum, einen Supermarkt oder eben die Mensa handelt. Auch ob es igrendwelche Hygiene-, Gesundheits-, Anstands- oder sonstige Vorschriften nun tasächlich geben sollte oder diese nur vorgeschoben werden, spielt deshalb schlußendlich überhaupt keine Rolle, so daß es müßig ist hierüber zu diskutieren.

Jemand, der seine Einrichtung grundsätzlich der Öffentlichkeit zugänglich macht, ist hinsichtlich seines Hausrechtes nur dahingehend eingeschränkt, daß er nicht wegen der in Art. 3 Abs. 3 Grundgesetz genannten Merkmale diskriminieren darf. Deshalb dürfen z.B. Ausländer nicht vom Disco-Besuch ausgeschlossen werden, nur weil sie keine Deutschen sind.

Nackte Füße werden in Art. 3 Abs. 3 Grundgesetz aber nunmal nicht erwähnt, und ich gebe ehrlich gesagt einer etwaigen diesbezüglichen Initiative zur Ergänzung des Grundgesetzes keinerlei Erfolgschancen (auch wenn's noch so sehr zur Volksgesundheit beitragen sollte, aber wer weiß, was Bruder Johannes dazu meint...;-) ).
Außerdem sind nackte Füße mit den sonst dort genannten Merkmalen schon deshalb nicht vergleichbar, weil man die Eigenschaft barfuß zu gehen im Gegensatz zu seiner Religion, Nationalität, Geschlecht oder Behinderung ohne jedwedes Problem ändern, nämlich einfach Schuhe anziehen kann.

Wenn Euch also jemand irgendwo mit nackten Füßen nicht reinlassen will, kann er dafür die schwachsinnigsten Argumente der Welt haben, es nützt Euch nichts. Alles was Ihr tun könnt, ist eben woanders hinzugehen, wo Ihr willkommener seid.

Das könnt ihr gut finden oder nicht, das ist so, weshalb es meines Erachtens keinen Sinn macht, diesen Punkt weiter zu diskutieren. Möglich ist allenfalls, durch Aufklärung, wie z.B. Lorenz dies betreibt, etwaigen Fehlvorstellungen entgegenzuwirken und so die jeweiligen Hausherren möglicherweise zu bewegen, an ihrem Verbot nicht festzuhalten.

Soweit mein bescheidener Beitrag, trotzdem allen noch viel Spaß und viel Erfolg beim barfüßigen Aufsuchen verschiedenster Lokalitäten.

Dr. Oliver Schloz
Rechtsanwalt und gelegentlicher Forumleser
aus beruflichen Gründen in der Öffentlichkeit niemals barfuß


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