Barfuß-Verbot in Mensa (der sog. Gastronomie-Hygienebedingungen wegen) (Hobby? Barfuß! 2)

Jörg (2) @, Thursday, 12.08.1999, 18:48 (vor 9236 Tagen) @ MarkusII

Hallo zusammen!
Heute wurde ich in der Mensa freundlich darauf aufmerksam gemacht, daß es die Gastronomie-Hygienevorschriften verbieten, einen Barfüßigen zu bedienen.

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Wo liegt das Problem?
a) Könnte die Bedienung des Barfüßigen dazu führen, daß dieser fortan mit den Füßen sein Essen einnehmen wird? Ist die studentische Eßkultur dadurch gefährdet?

b) Könnte der Barfüßige in der Mensa eine Gefahr darstellen, weil dieser mit den Keimen am Boden in "direktem Kontakt" steht und daher zu vermuten ist, daß er auch bei Einnahme der Mahlzeit Gesundheitsgefahren absondert?

c)Liegt die Befürchtung nahe, daß es sich bei dem Barfüßgen aufgrund seiner naturnahen Gehweise um einen Naturmenschen handelt, der an hiesige Gebräuche nicht gewöhnt ist? Ist eventuell mit sexuellen Übergriffen zu rechnen?

d) Handelt es sich um einen hartgesottenen Karatekämpfer und ist der Hausfrieden für die anderen Gäste der Mensa in Gefahr?

e) Ist es ein entwichener Patient einer psychiatrischen Anstalt? Sind Kinder hierdurch gefährdet?

f) Leidet der Betreiber der Mensa unter Halluzinationen und gibt es überhaupt keinen Barfüßigen dort?

g) Ist es vielleicht so: der Barfüßige ist ein Übrigbleibsel der 68er-Studentenproteste. Ist er somit ein Vorbote neuer Studentenunruhen an der Universität und sind hiergegen Maßnahmen zu treffen?

h) Handelt es sich bei dem Barfüßigen um einen zerstreuten Professor?

i) Ist ein wissenschaftliches Experiment im Gange (Selbstversuch?) oder ist der Barfüßige ein Proband für neue Arzneimittel oder Behandlungsmethoden?

k)Handelt es sich gar um eine Demonstration und ist diese durch den Leiter der Universität und die Polizeibehörde genehmigt? Falls es eine Mensa in der Bundeshauptstadt liegt: ist das Bannmeilengesetz tangiert?

l) Eine religiöse Kundgebung oder Ausdruck religöser Bräuche des Barfüßigen?

m) Handelt es sich nicht vielmehr um einen Studenten, der sich aufgrund der neuen BaföG-Gesetzgebung mit einem Kredit für seine Ausbildungskosten übernommen hat und sich keine Schuhe leisten kann?

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Bevor auf diese sicherlich wichtigen Fragen keine hinreichend wissenschaftlich fundierte Antwort vorliegt, kann über die Einlassung des Mensa-Betreibers nicht abschließend geurteilt werden.

Es wird vorgeschlagen, das Thema im Rahmen einer Doktorarbeit abzuhandeln.

MfG

Jörg (2)


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