Unrealistische Bilder einer Gerichtsverhandlung (Hobby? Barfuß! 2)

Markus (Oberbayern), Monday, 14.01.2008, 13:21 (vor 6093 Tagen) @ Michael aus Zofingen

Die Täter, die Person B ans Leder gingen, bekommen vermutlich nur halb soviel Strafe aufgebrummt mit der Begründung, sie durch den Anblick einer barfüßigen/kurz behosten Person derart irritiert waren, daß sie quasi zum Prügeln genötigt waren.

Das halte ich für unrealistisch.
- Dann könnte man auch argumentieren, im Anzug am Bahnhof zu stehen nötigt die Täter, auf den "reichen Spießer" einzuschlagen.
- Man könnte dann auch argumentieren, der Täter wurde (sollte er einen Afrikaner zusammenschlagen) durch die dunkle Hautfarbe provoziert.

Überhaupt laufen die Schlägertypen selber in schäbigen Klamotten rum, weil sie aus der Unterschicht kommen und die würden nie jemanden seinesgleichen zusammen schlagen.

dann würden die Richter daraus interpretieren, daß ich einen gewissen Haß auf Polizisten hätte und ich sogar zu Meineid bereit wäre.

Das müsste man dir auch nachweisen.

Im übrigen denke ich, dass barfuß vor Gericht sowieso nicht auffällt da man als (Neben-)Kläger oder Angeklagter mit dem Verteidiger bzw. Staatsanwalt hinter einem Tisch sitzt und so kann man der Richter bzw. die Gegenseite die Füße sowieso nicht sehen.

Außerdem, wenn du man angeklagt ist, kann das barfüßige Auftreten auch heißen "der fühlt sich sicher, weil der wohl nichts zu verbergen hat" während ein Schuhträger als "hmm, der will wohl seriös dastehen um was zu vertuschen" rüberkommen könnte.


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