Unrealistische Bilder einer Gerichtsverhandlung (Hobby? Barfuß! 2)
Hi Jay und Michael!
Aus eigener Erfahrung kann ich nur berichten, daß ich bisher noch nie eine barfüßige Person in einem Gerichtsgebäude gesehen habe (sokkenlose Personen im Sommer öfters, einmal sogar eine Richterin in Flipflops). Mir selbst käme es auch nicht in den Sinn, barfuß vor Gericht aufzutreten, es sei denn, der Mandant legte ausdrücklich Wert darauf.
Ob barfüßiges Auftreten vor Gericht zur Versagung des Zutritts nach § 175 Abs. 1 GVG ("Der Zutritt zu öffentlichen Verhandlungen kann unerwachsenen und solchen Personen versagt werden, die in einer der Würde des Gerichtes nicht entsprechenden Weise erscheinen") führen kann, weiß ich nicht, da das in der Literatur nicht explizit behandelt und auch in der einschlägigen Rechtsprechung nicht vorgekommen (zumindest nicht in Zeitschriften oder Entscheidungssammlungen veröffentlicht) ist. Ich selbst kann freilich bei aller Liebe zum Barfußlaufen jedem nur davon abraten, nicht nur Parteien oder Angeklagten, sondern auch Zeugen. Es kann nämlich durchaus sein, daß ein barfüßiger Zeuge vor Gericht nicht ernst genommen wird.
Barfüßige Wintergrüße,
Markus U.