Gerichtsentscheid Barfuß fahren (Hobby? Barfuß! 2)

Oliver S., Friday, 25.05.2007, 16:15 (vor 6329 Tagen) @ Markus U.

Hallo miteinander,

Markus U. versteht es hervorragend, juristische Zusammenhänge für Nichtjuristen verständlich darzustellen. Von mir daher nur noch eine Anmerkung zu folgender Passage:

Im Zivilrecht, wenn es also beispielsweise darum geht, wer für die bei einem Unfalle entstandenen Schäden haftet, gilt grundsätzlich etwas anderes; hier muß jeder seine eigenen Behauptungen beweisen. In der Praxis dürfte, falls im wesentlichen die Behauptung, der barfüßige Fahrer habe den Unfall verursacht, weil er das Fahrzeug ohne Schuhe führte, streitig ist, Beweis durch Einholung eines Sachverständigengutachtens erhoben werden.

Ich kann mir allenfalls arg konstruierte Fälle vorstellen, in denen die Barfüssigkeit als solche mal unfallursächlich sein könnte. Wenn jemand rechtzeitig eine Vollbremsung eingeleitet hat und die volle Bremskraft des Fahrzeuges ausgeschöpft wurde, kommt es nicht darauf an, ob das Bremspedal barfuss oder beschuht betätigt wurde. Und wenn eben nicht rechtzeitig bzw. nicht voll gebremst wurde, ist auch egal, ob das nun an nackten Füßen oder an irgendetwas anderem liegt. Zivilrechtlich muss dann derjenige, der zu schwach gebremst hat, Schadensersatz zahlen, außerdem liegt in der Unfallverursachung infolge zu schwachen Bremsens (sei das nun mit oder ohne Schuhe passiert) eine Ordnungswidrigkeit, die evtl. zu einem Bußgeld führt.

Es gibt eben Leute, die können auch barfuss ein Auto voll abbremsen und andere, die das auch mit Schuhen nicht hinkriegen. Und allenfalls die, die es nachweislich mit Schuhen könnten, barfuss aber nicht, könnten wegen grober Fahrlässigkeit Probleme mit ihrer Haftpflichtversicherung kriegen, wenn sie barfuss Auto fahren. Und wie so ein Nachweis zu führen sein soll, erschließt sich mir nicht - was allerdings nicht ausschließt, dass Urteile ergingen, nach denen die Haftpflichtversicherung nicht bezahlen muss, auf der Grundlage des anstelle eines objektiven Nachweises tretenden "gesunden Menschenverstandes" ("Jeder weiß doch, dass barfuss Autofahren gefährlich ist und man das einfach nicht tut") des stets fett beschuhten Richters. Dieses Risiko ist meines Erachtens indes überschaubar.

Viel größer dürfte das Risiko sein, tatsächlich mal in einen schweren Unfall zu geraten und das Auto schnell verlassen zu müssen, an die Notschuhe nicht mehr heranzukommen und beim barfüssigen Überqueren der vielleicht heißen oder mit scharfkantige Gegenständen versehenen Straße an der Unfallstelle sich zu verletzten. Welche Auswirkungen das dann z.B. auf Leistungen einer Unfallversicherung oder auch auf die Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers hätte, wäre allerdings eine spannende Frage und hier hat meiner Meinung nach der Barfüsser dann recht schlechte Karten. Was mich aber auch nicht davon abhält, barfuss Auto zu fahren :-)

Liebe Grüße
Oliver S.


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