Gerichtsentscheid Barfuß fahren (Hobby? Barfuß! 2)

Michael aus Zofingen, Stammposter, Friday, 25.05.2007, 05:58 (vor 6329 Tagen) @ Marc

Autofahrer, die im Sommer barfuß oder mit Flipflops am Steuer sitzen, müssen nicht automatisch ein Bußgeld befürchten.

Hallo Marc,

ist Dir das Wort "Sommer" nur so rausgerutscht? Oder soll das heißen, daß außerhalb der Sommerzeit die Polizei "großzügiger" Bußen verteilen darf? Und was zählt als "Sommer"? zwischen 22. Juni und 22. September? Temperaturen über 25°C? Ist man den bei tieferer Temperatur weniger fahrtüchtig beim barfüßigen Autofahren? Dann müßte man ja auch die Leute büßen, die im Winter ohne Handschuhe Auto fahren. Dabei ist es im Auto doch nicht kalt.

Andererseits ist mir ein Fall bekannt, wo ein Arbeitskollege mit dem Fahrrad mit einem Auto kollidierte. Er befand sich auf einer Kantonsstraße, während das Auto aus einer privaten Hofausfahrt herauskam. Dem Radfahrer wurde zwar keine Buße aufgebrummt, erhielt aber eine Teilschuld. Begründung: Bei Temperaturen knapp unter 0°C ist man als Radfahrer mit unbehandschuhten Händen nicht mehr kräftig genug, um die Handbremse ordnungsgemäß zu betätigen. Der ärmste hatte die Handschuhe beim Einkaufen im Einkausfszentrum ausgezogen und in die Jackentaschen gesteckt - und irgendwann sie sie unbemerkt dort rausgerutscht.

Schöne Grüße
Michael aus Zofingen


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