Gerichtsentscheid Barfuß fahren (Hobby? Barfuß! 2)

Marc, Thursday, 24.05.2007, 14:30 (vor 6330 Tagen)

Autofahrer, die im Sommer barfuß oder mit Flipflops am Steuer sitzen, müssen nicht automatisch ein Bußgeld befürchten. Das geht aus einem Beschluss des OLG Bamberg hervor. Im konkreten Fall war ein Autofahrer, der ohne Schuhe und nur in dünnen Socken hinter dem Steuer saß, von einer Polizeistreife gestoppt worden. Prompt erhielt er einen Bußgeldbescheid über 50 Euro. Begründung: Laut § 23 der Straßenverkehrsordnung (StVO) müssten Fahrzeugführer dafür sorgen, dass Besetzung und Ladung des Wagens vorschriftsmäßig seien und die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigten. Dies habe der Mann versäumt, als er ohne Schuhe losfuhr. Der Mann wehrte sich, der Fall ging vor Gericht und das OLG Bamberg entschied wie folgt (15.11.2006, Az. 2 Ss OWi 577/06): Allein im Führen eines Kraftfahrzeugs ohne Schuhe liege noch keine Verkehrsordnungswidrigkeit vor. Die Vorschriften der StVO über die ordnungsgemäße Ladung und Besetzung hätten nichts mit dem vom Fahrer getragenen Schuhwerk zu tun. Der Mann müsse daher auch kein Bußgeld zahlen. Schlechter, so die Richter, hätte es für den Autofahrer allerdings ausgesehen, wenn er ohne Schuhe in einen Unfall verwickelt worden wäre oder jemanden gefährdet hätte. Ein Autofahrer, der infolge fehlenden oder ungeeigneten Schuhwerks einen Unfall verursache, müsse auch dafür haften. Ein Bußgeld könne sogar dann schon fällig werden, wenn er einen anderen Verkehrsteilnehmer "nur” gefährde oder behindere. Denn wer keine Fußbekleidung trage, mit der er seinen Wagen sicher beherrsche, verstoße gegen die Pflichten eines sorgfältigen Kraftfahrzeugführers.

Quelle: http://news.abenteuer-reisen.de/index.php/archives/313

Gruß
Marc
(der auch nur barfuß Auto fährt :)


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