Gerichtsentscheid Barfuß fahren (Hobby? Barfuß! 2)

Norbert, Friday, 25.05.2007, 12:41 (vor 6329 Tagen) @ Markus U.

Hallo Andi & Markus!

In der Praxis dürfte, falls im wesentlichen die Behauptung, der barfüßige
Fahrer habe den Unfall verursacht, weil er das Fahrzeug ohne Schuhe
führte, streitig ist, Beweis durch Einholung eines Sachverständigengutachtens erhoben werden.

Ich empfehle schon vorab barfuss an einem Fahrsicherheitstraining teilzunehmen, wie es viele Autohersteller oder vllt. auch der ADAC anbieten.
Dabei werden Techniken zur Fahrzeugbeherrschung und damit zur Unfallvermeidung wie Notbremsungen, Ausweichen, Abfangen des schleudernden Fahrzeugs, Fahren auf rutschigem Untergrund o.ä. geübt.
Wer per Teilnahmeurkunde nachweisen kann, daß er barfuss (dafür Zeugen sichern, auf der Urkunde steht davon natürlich nix!) erfolgreich an so einem Training teilgenommen hat, dem kann man schwerlich unterstellen, sein Fahrzeug ohne Schuhe nicht im Griff zu haben.

Ganz abgesehen davon, ist ein solches Training (auch für Schuhträger) immer eine gute Idee.

Viele Grüße
Norbert


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