ADG (war: Hausrecht im ÖPNV?) (Hobby? Barfuß! 2)
Hallo Kai,
Du schreibst:
Die Frage ist, ob man das mit einer Haftungsausschlusserklärung beseitigen kann.
Zunächst einmal ist die sogenannte Verkehrssicherungspflicht zu erfüllen. Glassplitter, Nägel etc. sind auch für Personen, die stürzen, ein Risiko. Da eine solche Haftung Schuld voraussetzt, ist die Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht ohnehin ein Grund, Haftungsanspüche abzuwehren.
Barfußlaufen ist per se keine Weltanschauung. Es könnte aber sein, daß jemand eine Weltanschauung hat, aufgrund derer er z.B. Schuhe ablehnt.
Gruß
Hans-Martin