Hausrecht im ÖPNV? (Hobby? Barfuß! 2)

Mike S, Stammposter, Tuesday, 19.09.2006, 13:13 (vor 6644 Tagen) @ Kamel Leon

Neulich habe ich hier im "Best of" die aufschlussreichen Ausführungen zum Thema "Barfuß und Hausrecht" gelesen. Kurz zusammengefasst: Wer z.B. ein Kino oder Restaurant betreibt, darf dort x-beliebige (auch unsinnige) Regeln aufstellen, z.B. ein Barfußverbot, das dann auch bindend ist. Natürlich kann man darüber diskutieren, aber wenn der Betreiber darauf beharrt, muss man sich fügen oder verschwinden.
Ist nun eingentlich schon mal geklärt worden, ob dieses Hausrecht auch für öffentliche Verkehsmittel gilt? Haben die Eigentümer von Linienbussen (vertreten durch den Busfahrer), Zügen (vertreten durch den Zugführer) und Bahnhöfen auch das Hausrecht? Haben sie also prinzipiell das Recht, beispielsweise ein Barfußverbot aussprechen, das dann für die Fahrgäste auch bindend ist?

Ich weiss nicht, wie es in Deutschland ist, aber da in der Schweiz die Bundesbahnen (noch) dem Staat gehören, haben sie grundsätzlich die Pflicht, jeden Menschen, der von A nach B reisen möchte, zu transportieren. Ausnahmen sind Menschen, welche den Betrieb oder andere Passagiere erheblich stören würden. So kann z.B bei einem Raucher eine Busse verhängt werden, doch ist das Stören nicht so schlimm, dass er deswegen aus dem Zug müsste. Bei prüngelnden Menschen, Rauchen von Drogen etc. sähe dies anders aus. Barfusslaufen ist kein Grund, einen Passagier nicht zu befördern, da er a.) weder den normalen Zugsbetrieb stört b.) noch andere Menschen erheblich behindert oder stört. Einzelne Spiesser, welche sich an allem stören, gehören nicht dazu. Prinzipiell müsste schon einer nackt daher kommen, dass er nicht mitgenommen werden würde, obwohl ich bezweifle, dass ein Kondukteur in deswegen wegweisen würde.


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